0221/297 654 6 - rufen Sie uns an!  Brüsseler Platz 5-7, 50674 Köln
Kanzlei Nattermann

Drogen

Sie sind hier: Die Kanzlei

Die Anzahl der entdeckten Drogenfahrten in Deutschland ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Während im Jahr 2004 noch etwa 24.700 Fälle verzeichnet wurden, stieg die Zahl bis 2009 auf rund 29.700 und erreichte 2014 bereits 35.000. Im Jahr 2021 wurden schließlich etwa 36.882 Verstöße im Zusammenhang mit berauschenden Mitteln im Straßenverkehr gemeldet (Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat, https://www.dvr.de).

Gründe für den Anstieg

  1. Gesetzliche Änderungen: Durch die Verschärfung des §24a StVG müssen Verkehrsteilnehmer, bei denen Drogen im Blut nachgewiesen werden, nicht zwingend Fahruntüchtigkeit nachweisen. Der bloße Nachweis einer Substanz reicht bereits für Sanktionen (Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen, https://www.bast.de).

  2. Intensivierte Polizeischulungen: Die Polizei wurde in den letzten Jahren verstärkt im Bereich Drogenerkennung geschult, was dazu führte, dass immer mehr Drogenfahrten erkannt wurden (Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat, https://www.dvr.de).

  3. Verbesserte Drogentests: Fortschritte bei Schnelltests und Laboranalysen ermöglichen eine präzisere und langfristige Erkennung von Drogen im Körper (Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat, https://www.dvr.de).

Nachweiszeiten verschiedener Substanzen

  • THC (Cannabis): Aktiv im Blut bis zu 72 Stunden; THC-COOH bleibt im Urin je nach Konsumverhalten bis zu 12 Wochen nachweisbar (Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen, https://www.bast.de).

  • Kokain: Im Blut bis zu 4 Tage, bei starkem Konsum bis zu 3 Wochen (Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen, https://www.bast.de).

  • Ecstasy (MDMA): Im Blut bis zu 4 Tage, im Urin bis zu 24 Stunden (Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen, https://www.bast.de).

  • Amphetamin (Speed): Im Blut bis zu 1 Woche, im Urin 8-24 Stunden (Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat, https://www.dvr.de).

  • Heroin: Im Blut bis zu 7 Tage, je nach Konsumverhalten (Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen, https://www.bast.de).

  • Benzodiazepine: Bei Langzeiteinnahme bis zu 6 Wochen im Blut nachweisbar (Quelle: Jahresbericht 2023 der Bundesregierung für Drogenfragen, https://www.bundesdrogenbeauftragter.de).

Ursachen des Anstiegs

Die enge Kooperation zwischen der Polizei und den Fahrerlaubnisbehörden hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert, insbesondere im Bereich der Drogenfahrten. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es, schneller und gezielter auf Verdachtsfälle zu reagieren. Sobald die Polizei bei einer Verkehrskontrolle Hinweise auf Drogenkonsum oder Zweifel an der Fahreignung eines Fahrers hat, kann sie der Fahrerlaubnisbehörde entsprechende Informationen übermitteln.

Diese Behörde ist dann in der Lage, Maßnahmen wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anzuordnen. Die MPU dient der umfassenden Überprüfung der Fahreignung des betroffenen Fahrers. Ziel ist es festzustellen, ob die Person psychisch und körperlich in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, insbesondere im Hinblick auf den Einfluss von Drogen. Dabei werden in der MPU nicht nur der aktuelle Zustand des Fahrers, sondern auch das generelle Verhalten und die Bereitschaft zur langfristigen Abstinenz von Drogen geprüft.

Durch die enge Zusammenarbeit und den verbesserten Informationsfluss kann die Fahrerlaubnisbehörde frühzeitig tätig werden, bevor es zu weiteren Gefährdungen im Straßenverkehr kommt. Diese präventive Maßnahme ist ein wichtiger Bestandteil der Verkehrssicherheitsstrategie und trägt dazu bei, das Risiko von Unfällen unter Drogeneinfluss zu minimieren (Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen, https://www.bast.de; Deutscher Verkehrssicherheitsrat, https://www.dvr.de).

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die erhöhte Schulung der Polizeibeamten in der Drogenerkennung, in Kombination mit den rechtlichen Möglichkeiten, mehr Verstöße aufdeckt und zugleich schneller Maßnahmen seitens der Behörden einleitet.

(Quellen: Bundesanstalt für Straßenwesen, https://www.bast.de, Deutscher Verkehrssicherheitsrat https://www.dvr.de)

Grenzwerte für die Fahrtüchtigkeit

Die Grenzwerte für die Fahrtüchtigkeit im Zusammenhang mit Drogenkonsum wurden in Deutschland festgelegt, um sicherzustellen, dass Verkehrsteilnehmer bei einem bestimmten Drogenspiegel im Blut als fahruntüchtig gelten. Diese Grenzwerte dienen als Orientierung für die Polizei und die Gerichte, ab wann die Einnahme von Betäubungsmitteln die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigt.

Aktuelle Grenzwerte sind

  • Cannabis (THC): Der bisherige Grenzwert von 1 ng/ml THC im Blut wurde 2024 auf 3,5 ng/ml angehoben. Diese Anpassung erfolgte aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse und dient dazu, eine realistischere Grenze zu setzen, die der tatsächlichen Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit entspricht. Der Grenzwert soll einer Blutalkoholkonzentration von etwa 0,2 Promille entsprechen (Quelle: ZDF, https://www.zdf.de).

  • Kokain: Der Grenzwert bleibt weiterhin bei 75 ng/ml. Ab dieser Konzentration im Blut wird von einer signifikanten Einschränkung der Fahreignung ausgegangen (Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen, https://www.bast.de).

  • Heroin/Morphin: Hier liegt der Grenzwert bei 10 ng/ml. Dies betrifft sowohl Heroin als auch sein Abbauprodukt Morphin (Quelle: Deutscher Verkehrssicherheitsrat, https://www.dvr.de).

  • Ecstasy (MDMA): Der Grenzwert für MDMA im Blut liegt bei 25 ng/ml. Auch dieser Wert dient zur Feststellung der Fahrtüchtigkeit und wurde von der Grenzwertkommission bestätigt (Quelle: Bundesdrogenbeauftragter, https://www.bundesdrogenbeauftragter.de).

  • Amphetamin: Der Grenzwert für Amphetamin, eine häufig missbrauchte Aufputschdroge, liegt bei 25 ng/ml. Ab dieser Konzentration gilt ein Fahrer als nicht mehr fahrtauglich (Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen, https://www.bast.de).

  • Crystal Meth (Methamphetamin): Für Crystal Meth gilt ebenfalls ein Grenzwert von 25 ng/ml im Blut (Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen, https://www.bast.de).

Die festgelegten Grenzwerte für Drogen im Straßenverkehr sollen gewährleisten, dass Verkehrsteilnehmer, bei denen ein bestimmter Drogenspiegel im Blut nachgewiesen wird, als fahruntüchtig gelten. Dies bedeutet, dass sie rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder, Fahrverbote oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis erwarten müssen. Die Konsequenzen bei Verstößen gegen diese Grenzwerte können gravierend sein und tief in das private und berufliche Leben der betroffenen Personen eingreifen. Es kann zu empfindlichen Geldstrafen, Führerscheinverlust oder auch zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) kommen. Diese Maßnahmen sind nicht nur mit hohen Kosten verbunden, sondern können auch langfristig negative Auswirkungen auf die beruflichen und sozialen Perspektiven des Fahrers haben.

Warum die Kanzlei Nattermann hier für Sie die richtige Wahl ist?

Angesichts der ernsten Folgen, die ein Verstoß gegen diese Grenzwerte mit sich bringen kann, ist es entscheidend, rechtzeitig die Unterstützung eines erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalts zu suchen. Wir bei der Kanzlei Nattermann haben uns auf die Verteidigung von Mandanten spezialisiert, die aufgrund von Drogenfahrten oder ähnlichen Verstößen rechtliche Hilfe benötigen.

Fünf gute Gründe fürt die Kanzlei Nattermann

  1. Erfahrung im Verkehrsrecht: Unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Verkehrsrechts und insbesondere im Umgang mit Drogenfahrten erlaubt es uns, genau zu wissen, welche Argumente in Ihrer Verteidigung von Bedeutung sind. Wir kennen die wissenschaftlichen Grundlagen der Grenzwerte und die rechtlichen Feinheiten, die in jedem Fall eine Rolle spielen.

  2. Individuelle Verteidigungsstrategien: Kein Fall ist wie der andere. Deshalb entwickeln wir für jeden Mandanten eine individuelle Verteidigungsstrategie. Wir prüfen sorgfältig die Umstände der Kontrolle, die rechtliche Zulässigkeit der Tests und ob Verfahrensfehler vorliegen. Diese Strategie ermöglicht es uns, Sie bestmöglich zu verteidigen.

  3. Schutz Ihrer Fahrerlaubnis: Der Entzug der Fahrerlaubnis ist für viele unserer Mandanten eine existenzielle Bedrohung. Insbesondere für Berufskraftfahrer oder Personen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind, setzen wir uns energisch dafür ein, den Führerschein zu retten und Alternativen wie verkürzte Fahrverbote oder Auflagen zu verhandeln.

  4. Verhandlungen mit den Behörden: Oft besteht die Möglichkeit, mit den zuständigen Behörden zu verhandeln, um mildere Strafen oder Auflagen zu erwirken. Wir verfügen über die notwendige Erfahrung und das Netzwerk, um erfolgreich für Ihre Interessen zu verhandeln.

  5. Begleitung bei der MPU: Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird, stehen wir Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite. Wir bereiten Sie umfassend vor, um die bestmöglichen Chancen zu haben, den Führerschein zurückzubekommen und weitere Sanktionen zu vermeiden.

Unsere Erfahrung, unser Engagement und unser tiefes Verständnis des Verkehrsrechts machen uns zur richtigen Wahl, wenn es darum geht, Ihre Rechte zu schützen. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie fair behandelt werden und mögliche Konsequenzen minimiert werden. Vertrauen Sie uns, um Ihre Interessen in einer solch schwierigen Situation zu wahren und durchzusetzen.

Mehr hierzu:

Was Sie wissen müssen:

Drogen am Steuer und rechtliche Konsequenzen:

Fahren unter Drogeneinfluss ist ein schwerwiegendes Vergehen im deutschen Straßenverkehr, das strenge Sanktionen mit sich bringt. Besonders gravierend ist die Tatsache, dass Drogen im Vergleich zu Alkohol oftmals länger im Blut und Urin nachweisbar sind, was den Fahrer auch Tage nach dem Konsum strafbar macht. Wer unter dem Einfluss von Drogen am Steuer erwischt wird, riskiert empfindliche Strafen wie Bußgelder, Fahrverbote und den Führerscheinentzug. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Cannabis, Kokain, Ecstasy oder andere Substanzen handelt – alle diese Drogen können gravierende Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben.

Grenzwerte für Drogen im Straßenverkehr

Die Grenzwerte für Drogen im Straßenverkehr sind klar festgelegt. Für Cannabis gilt seit 2024 ein Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blut, bei Kokain liegt der Grenzwert bei 75 ng/ml, und für Amphetamine sowie Crystal Meth liegt der Grenzwert bei 25 ng/ml. Diese Grenzwerte dienen als Richtlinien, ab wann ein Fahrer als nicht mehr fahrtauglich gilt. Sollte der Blutwert eines Fahrers über diesen Grenzwerten liegen, kann dies zum Bußgeld bei Drogenfahrt führen, was häufig der erste Schritt in einem langwierigen Strafprozess ist.

Bußgeld und Strafen bei Drogenfahrten

Die Höhe der Strafen hängt von der jeweiligen Substanz, der Blutkonzentration und der Schwere des Vergehens ab. Ein Erstverstoß wird in der Regel mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, einem monatlichen Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet. Bei wiederholtem Verstoß oder höheren Blutwerten drohen weitaus härtere Strafen. Ab einer Blutkonzentration von 1,1 Promille bei Alkohol oder den entsprechenden Grenzwerten bei Drogen kann es zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen.

Führerscheinentzug und MPU bei Drogenkonsum

Ein Führerscheinentzug ist eine der häufigsten Konsequenzen, wenn ein Fahrer unter Drogeneinfluss erwischt wird. Ab einer Blutkonzentration von 1,6 Promille Alkohol oder entsprechenden Werten bei Drogen wird zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, um die Fahreignung des Fahrers zu überprüfen. Die MPU bei Drogen ist dabei besonders herausfordernd, da sie nicht nur den aktuellen Konsum bewertet, sondern auch klären soll, ob der Fahrer dauerhaft in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bei Drogenfahrten

Gerade bei einer Drogenfahrt ist es entscheidend, sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu holen. Ein Verkehrsrecht Anwalt für Drogen kann nicht nur dabei helfen, die rechtlichen Konsequenzen zu minimieren, sondern auch die Verfahrensfehler der Polizei zu prüfen. Auch eine Verteidigung bei der MPU ist entscheidend, um den Führerschein so schnell wie möglich zurückzuerhalten.

Fahrverbot bei Drogenkonsum und Strafen

Neben dem Führerscheinentzug droht bei einer Drogenfahrt in der Regel ein Fahrverbot. Dies kann zwischen einem und mehreren Monaten dauern und wird häufig als begleitende Strafe zu Bußgeldern oder Punkten in Flensburg verhängt. Auch wenn es sich „nur“ um ein Fahrverbot handelt, ist die Anordnung ernst zu nehmen, da ein weiterer Verstoß schwerwiegendere rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Drogentest im Straßenverkehr

Ein Drogentest, ob durch Speichel, Urin oder Blut, kann bei einer Kontrolle durch die Polizei angeordnet werden, wenn der Verdacht besteht, dass ein Fahrer unter Drogeneinfluss steht. In der Regel dient ein Drogentest im Straßenverkehr dazu, den Konsum direkt nachzuweisen. Sollte der Test positiv ausfallen, wird in der Regel eine Blutuntersuchung angeordnet, die gerichtlich verwertbare Ergebnisse liefert.

Drogen Nachweiszeiten im Straßenverkehr

Die Nachweiszeiten von Drogen variieren stark je nach Substanz. So kann THC, der Wirkstoff von Cannabis, bei regelmäßigem Konsum bis zu mehreren Wochen im Blut nachgewiesen werden. Amphetamine, Kokain oder Ecstasy hingegen sind meist nur einige Tage nach dem Konsum nachweisbar. Diese langen Nachweiszeiten bedeuten, dass auch lange nach dem Konsum eine Drogenfahrt festgestellt werden kann, was zu empfindlichen Strafen führen kann.

Warum die Kanzlei Nattermann die richtige Wahl ist

Die Kanzlei Nattermann ist spezialisiert auf Verkehrsrecht und bietet umfassende Beratung und Verteidigung bei Drogenfahrten. Wir entwickeln individuelle Verteidigungsstrategien, prüfen Drogentests auf ihre Rechtmäßigkeit und setzen uns dafür ein, Ihre Strafen zu minimieren. Wenn es um die MPU bei Drogen geht, unterstützen wir Sie dabei, die Prüfung erfolgreich zu bestehen und Ihren Führerschein zurückzuerhalten. Unsere Erfahrung und Expertise im Verkehrsrecht in Köln machen uns zu Ihrem idealen Partner, um Ihre Rechte zu schützen.

Fazit

Wer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Die Strafen reichen von Bußgeldern und Fahrverboten bis hin zum Führerscheinentzug und der Anordnung einer MPU. Ein erfahrener Verkehrsrecht Anwalt in Köln, wie Christoph Nattermann, kann Ihnen helfen, diese Strafen zu minimieren und Ihre Rechte durchzusetzen.

Weitere interessante Bereiche:
  • Christoph Nattermann Rechtsanwalt

    Die Kanzlei

    Herzlich willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Nattermann in Köln. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Expertise in verschiedenen Rechtsgebieten, insbesondere im Verkehrsrecht, Führerscheinangelegenheiten, MPU-Begleitung und Strafrecht. Mit mehr als 10.000 erfolgreich begleiteten MPU-Verfahren und jahrzehntelanger Erfahrung im Straf- und Verkehrsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Ob es um den Erhalt Ihres Führerscheins, die Verteidigung in Strafverfahren oder die Abwehr hoheitlicher Eingriffe geht – wir bieten Ihnen individuelle, praxisnahe Lösungen und begleiten Sie durch jedes rechtliche Verfahren. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und langjährige Erfahrung!

  • Person, Die Flasche Auf Auto öffnet

    Alkohol

    Alkohol und Drogen im Straßenverkehr führen zu schweren rechtlichen Konsequenzen, wie Bußgeldern, Fahrverboten und Führerscheinentzug. Die Kanzlei Nattermann bietet umfassende Verteidigung im Verkehrsrecht, insbesondere bei Verstößen gegen Promillegrenzen und Drogengrenzwerte. Mit langjähriger Erfahrung entwickeln wir individuelle Strategien, um Ihre Rechte zu schützen, Strafen zu minimieren und Sie bei einer MPU zu begleiten. Vertrauen Sie unserer Expertise, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

  • Aktuelles

    Aktuell

    Aktuelles aus Recht und Gesetz: Informieren Sie sich über wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und Neuigkeiten. Bleiben Sie rechtlich immer auf dem Laufenden!

Nattermann-Logo_transparent_weiß

Rechtsanwaltskanzlei
Christoph Nattermann
Brüsseler Platz 5-7
D-50674 Köln

© Rechtsanwaltskanzlei Christoph Nattermann 2024 - Alle Rechte Vorbehalten
Webdesign von ONLINX Webdesign

 0221/297 654 6 - rufen Sie uns an!  Brüsseler Platz 5-7, 50674 Köln

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Einstellungen