🎄 Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2025! 🎄

Die Rechtsanwaltskanzlei Christoph Nattermann wünscht Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr 2025. Vielen Dank für Ihr Vertrauen – wir freuen uns darauf, Sie auch im neuen Jahr wieder kompetent und engagiert zu unterstützen!

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THC Medikation

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THC-Medikation und Cannabis auf Rezept: Alles, was Sie wissen müssen

Seit dem 10. März 2017 ist das Cannabis-Gesetz (§ 31 Abs. 6 SGB V) in Deutschland in Kraft. Dieses Gesetz ermöglicht es Patienten, Cannabis-basierte Medikamente legal zu erhalten, wenn andere Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind oder eine klare medizinische Indikation vorliegt. Gleichzeitig hat dieses Gesetz neue rechtliche Herausforderungen geschaffen, insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen der THC-Medikation auf die Fahreignung und die damit verbundenen Fragen der Verkehrssicherheit. Da weder Fahrerlaubnisbehörden, MPU-Stellen, Polizei noch Gerichte über hinreichende praktische Erfahrung verfügen, gibt es viele offene Fragen und Unsicherheiten im Umgang mit Medizinalcannabis.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Das Cannabis-Gesetz erlaubt es den gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten für Cannabis-haltige Arzneimittel zu übernehmen. Gemäß § 31 Abs. 6 SGB V sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Die Therapie mit Medizinalcannabis muss medizinisch notwendig sein, andere Behandlungsoptionen müssen ausgeschöpft sein, und der behandelnde Arzt muss die Verordnung medizinisch begründen. Trotz dieser klaren Regelungen kann die Kostenübernahme in der Praxis komplex sein, da die Krankenkassen jeden Antrag individuell prüfen und häufig zusätzliche Nachweise verlangen.

Die Kanzlei Nattermann unterstützt Sie dabei, die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgreich durchzusetzen. Wir prüfen die medizinische Indikation, bereiten die notwendigen Unterlagen vor und stehen Ihnen in rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse zur Seite.

Medizinalcannabis und Führerschein: Rechtliche Auswirkungen

Patienten, die Medizinalcannabis einnehmen, stehen vor der Herausforderung, ihre Fahreignung nachzuweisen. Nach § 24a Abs. 2 Satz 3 StVG sind Medizinalcannabis-Patienten zwar vom allgemeinen Verbot des Fahrens unter Einfluss von berauschenden Mitteln ausgenommen, jedoch nur, wenn die Einnahme bestimmungsgemäß und auf ärztliche Verordnung erfolgt. Zudem dürfen keine Anzeichen von Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit vorliegen.

Viele unserer Mandanten haben vor der medizinischen Einstellung auf Cannabis Erfahrungen mit illegalem THC-Konsum gemacht, beispielsweise zur Selbstmedikation bei ADHS. Häufig führte dies zu negativen Konsequenzen wie dem Führerscheinentzug. Ziel unserer Arbeit ist es, die medizinisch notwendige Cannabis-Verordnung durchzusetzen, die Fahrerlaubnis zu sichern und Betroffene optimal auf eine mögliche MPU vorzubereiten.

Unterstützung durch die Kanzlei Nattermann

Die Kanzlei Nattermann bietet umfassende Unterstützung in allen Fragen rund um Medizinalcannabis und die Verkehrstauglichkeit.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Durchsetzung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess und setzen Ihre Rechte durch.

  • Organisatorische Maßnahmen für medizinische Untersuchungen: Wir koordinieren notwendige neurologische und andere fachärztliche Untersuchungen, darunter transnuchale und intracranielle Duplex-Sonografie, Hirnparenchymsonografie und EEG.

  • Empfehlung spezialisierter Fachärzte und Kliniken: Wir nennen Ihnen kompetente Ärzte und Einrichtungen, die auf Medizinalcannabis spezialisiert sind.

  • Begleitung bei der Ausstellung eines THC-Passes: Der THC-Pass ist ein wichtiges Dokument, um den legalen Konsum nachzuweisen und Missverständnisse bei Verkehrskontrollen zu vermeiden.

  • Präventivgutachten zur Aufrechterhaltung der Fahrerlaubnis: Wir helfen Ihnen, Ihre Fahrerlaubnis zu sichern, indem wir Gutachten erstellen lassen, die Ihre Fahreignung bestätigen.

  • Vorbereitung auf die MPU: Sollte Ihre Fahrerlaubnis aufgrund früherer Vergehen entzogen worden sein, begleiten wir Sie durch den gesamten MPU-Prozess und entwickeln eine individuelle Strategie für Ihren Erfolg.

Medizinische Begutachtung und Präventivmaßnahmen

Für Patienten, die Medizinalcannabis konsumieren, ist eine klare Dokumentation der Therapie entscheidend. Regelmäßige Abstimmung mit dem behandelnden Arzt, eine verantwortungsvolle Einnahme und die Sicherstellung der Fahrtüchtigkeit sind essenziell. Die Kanzlei Nattermann unterstützt Sie auch bei der Erstellung von Gutachten, die die legalen Voraussetzungen Ihrer Medikation und deren Unbedenklichkeit im Straßenverkehr bestätigen.

Fazit

Die Nutzung von Medizinalcannabis erfordert nicht nur eine medizinische, sondern auch eine rechtliche und organisatorische Begleitung. Die Kanzlei Nattermann bietet Ihnen umfassende Unterstützung – von der Kostenübernahme durch die Krankenkasse über die Sicherung Ihrer Fahrerlaubnis bis hin zur Vorbereitung auf die MPU. Mit unserer Expertise sichern wir Ihre Rechte und ermöglichen Ihnen eine möglichst reibungslose Therapie mit Medizinalcannabis.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne!

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