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Kanzlei Nattermann

Abstinenzzeitverkürzung

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Abstinenzzeitverkürzung: Chancen und rechtliche Hintergründe

Die Abstinenznachweispflichten im Rahmen der MPU sind ein zentrales Thema für viele Betroffene. Unsere Kanzlei steht in ständigem Austausch mit Toxikologen, Verkehrstherapeuten und Begutachtungsstellen, um unseren Mandanten die besten Argumente und Lösungen zu bieten. Durch diesen praktischen Erfahrungsaustausch verfügen wir nicht nur über fundierte Kenntnisse der bestehenden Richtlinien, sondern auch über aktuelle Erkenntnisse aus der Toxikologie. Diese ermöglichen es uns, in vielen Fällen eine erhebliche Verkürzung der Abstinenzzeit zu erwirken, was den Prozess der MPU deutlich beschleunigen kann.

Abstinenznachweise werden häufig von Beratungsstellen oder MPU-Beratern gefordert, oft mit der pauschalen Empfehlung, 12 Monate Abstinenz nachzuweisen. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass dies nicht immer notwendig ist. Für Mandanten, die aufgrund von Alkoholkonsum im Straßenverkehr auffällig geworden sind, konnten wir oft durch das Konzept eines gemäßigten Alkoholkonsums und eine gezielte Vorbereitung die MPU in kürzester Zeit erfolgreich abschließen – ganz ohne lange Abstinenzzeiten.

Drogenkonsum und die Problematik der Nachweispflichten

Besonders im Bereich des Cannabiskonsums ist die gegenwärtige Praxis der Abstinenznachweispflichten ein häufiges Ärgernis. Betroffene, die lediglich gelegentlich konsumieren, müssen durch die MPU nachweisen, dass sie in der Lage sind, Konsum und Fahren sicher zu trennen, keinen zusätzlichen Alkohol- oder Drogenmissbrauch betreiben und keine Störungen der Persönlichkeit oder Kontrollverluste vorliegen.

Die Schwierigkeit besteht darin, dass die Fahrerlaubnisbehörde unmittelbar nach einer Tat die Durchführung einer MPU fordert, obwohl diese in der Regel erst nach 6 Monaten Abstinenz erfolgsversprechend ist. Dies folgt aus den Begutachtungsleitlinien, die keine gesetzlichen Vorschriften darstellen, sondern lediglich von Medizinern und Psychologen entwickelt wurden. Der Gesetzgeber selbst verlangt in den gesetzlichen Regelungen keine Abstinenz. Die Praxis der Behörden, frühzeitig eine MPU zu fordern, deren negatives Ergebnis aufgrund der unzureichenden Abstinenzzeit bereits feststeht, ist aus unserer Sicht rechtswidrig und stellt eine unverantwortliche Belastung der Betroffenen dar.

Rechtliche Hintergründe und Argumentationsstrategien

Die Begutachtungsleitlinien, die als Grundlage für die MPU dienen, sind keine Gesetze und haben somit keinen bindenden Charakter. Dennoch folgen viele Fahrerlaubnisbehörden diesen Vorgaben, was zu unnötigen und oft unrechtmäßigen Einschränkungen führt. In der Praxis bedeutet dies, dass Betroffene oft eine sechsmonatige Abstinenz nachweisen müssen, bevor ein positives Gutachten überhaupt realistisch ist. Diese Vorgehensweise der Behörden ist jedoch nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern belastet Betroffene auch finanziell und emotional.

Unsere Kanzlei setzt sich konsequent dafür ein, die Rechte unserer Mandanten zu verteidigen. In vielen Fällen konnten wir nachweisen, dass eine Abstinenzzeitverkürzung oder der Verzicht auf Abstinenznachweise rechtlich zulässig ist. Besonders für Mandanten, die nur gelegentlich konsumieren oder bei denen keine Beeinträchtigung der Fahreignung nachweisbar ist, kämpfen wir für eine faire und realistische Bewertung ihres Falls.

Warum professionelle Unterstützung entscheidend ist

Die Themen Abstinenznachweise, MPU und Verkehrsrecht sind komplex und erfordern fundiertes Wissen sowie eine strategische Vorgehensweise. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Unterstützung – von der Analyse Ihrer individuellen Situation bis hin zur rechtlichen Verteidigung Ihrer Interessen gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde. Dank unseres praktischen Wissens und unserer Verbindungen zu führenden Experten im Bereich der Toxikologie und Verkehrspsychologie konnten wir bereits zahlreichen Mandanten helfen, ihre Fahrerlaubnis schneller und effizienter zurückzuerlangen.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise. Wir stehen an Ihrer Seite, um für Ihr Recht zu kämpfen – unabhängig davon, ob es um Abstinenzzeitverkürzungen, alternative Nachweisstrategien oder die Verteidigung gegen unrechtmäßige MPU-Anforderungen geht. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre individuelle Situation.

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