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MPU wegen Cannabis

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MPU wegen Cannabis: Rechtslage, Grenzwerte und Besonderheiten für Medizinalcannabis-Patienten

Der Konsum von Cannabis und seine rechtlichen Auswirkungen auf die Fahreignung bleiben ein viel diskutiertes Thema. Besonders bei einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) wegen Cannabis steht die Unterscheidung zwischen Freizeitkonsum und der Verwendung von Medizinalcannabis im Fokus. Während der Freizeitkonsum strengen Grenzwerten unterliegt, gibt es für Patienten, die Cannabis auf ärztliche Verschreibung nutzen, besondere Regelungen. Dennoch ist die rechtliche Lage komplex, und eine sorgfältige Vorbereitung auf die MPU sowie umfassende Informationen sind entscheidend.

Rechtliche Grundlagen und Grenzwerte bei Cannabiskonsum

Bis 2024 galt in Deutschland ein THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml Blutserum, bei dem eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit angenommen wurde. Dieser Wert wurde häufig als zu niedrig kritisiert, da bereits minimale THC-Restmengen zu Führerscheinentzügen führten, ohne dass eine tatsächliche Beeinträchtigung vorlag. Im Juni 2024 wurde durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes der Grenzwert auf 3,5 ng/ml Blutserum angehoben. Dieser Wert ist wissenschaftlich fundiert und entspricht einem Risiko, das mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar ist. Diese Anpassung bringt mehr Gerechtigkeit in die Beurteilung von Cannabiskonsumenten und erleichtert insbesondere Gelegenheitskonsumenten die Abgrenzung von einer tatsächlichen Fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigung.

Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gelten jedoch weiterhin strengere Vorschriften. Für diese Gruppen besteht ein absolutes Cannabisverbot am Steuer, und selbst geringste THC-Mengen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Rolle der THC-Abbauprodukte

Bei Verkehrskontrollen wird neben dem aktiven THC-Wert auch der Wert von THC-COOH, einem langlebigen Abbauprodukt, gemessen. Während der aktive THC-Wert den aktuellen Konsum widerspiegelt und bei regelmäßigen Konsumenten schnell abfällt, bleibt THC-COOH auch nach mehreren Tagen oder Wochen noch nachweisbar. Dieser Wert gibt Hinweise auf die Häufigkeit des Konsums und spielt eine wichtige Rolle bei der Beurteilung des Fahrverhaltens und des Konsumverhaltens.

Die Kombination dieser Werte wird von den Behörden genutzt, um zwischen gelegentlichem, regelmäßigem und problematischem Konsum zu unterscheiden. Besonders bei Dauerkonsumenten kann der THC-COOH-Wert auch bei längerer Abstinenz erhöht bleiben, was zu einer kritischen Bewertung durch die Fahrerlaubnisbehörde führen kann.nach sich ziehen kann.

Medizinalcannabis: Rechtliche Ausnahmen und besondere Anforderungen

Für Patienten, die Medizinalcannabis auf ärztliche Verschreibung konsumieren, gelten besondere rechtliche Regelungen. Nach § 24a Absatz 2 Satz 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln zwar grundsätzlich verboten, jedoch gibt es eine Ausnahme: Wenn die Einnahme eines Arzneimittels, das Cannabis enthält, bestimmungsgemäß und auf ärztliche Verordnung erfolgt, liegt kein Verstoß vor.

Medizinalcannabis-Patienten müssen jedoch sicherstellen, dass ihre Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist. Das bedeutet, sie tragen die Verantwortung, vor Fahrtantritt eigenständig zu prüfen, ob sie in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Eine durch Cannabis bedingte Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit, Konzentration oder Koordination könnte als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gewertet werden, auch wenn der Konsum legal ist.

Zur Absicherung sollten Medizinalcannabis-Patienten immer eine Kopie ihrer ärztlichen Verordnung sowie ein begleitendes Schreiben des Arztes mit sich führen, das den Zusammenhang zwischen Medikation und medizinischer Indikation erläutert. Zudem empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen die Dosierung und mögliche Auswirkungen der Medikation mit dem behandelnden Arzt zu besprechen.

Die Rolle der Grenzwertkommission und rechtliche Praxis

Die Änderung des Grenzwerts auf 3,5 ng/ml THC basiert auf Empfehlungen der Grenzwertkommission, die bereits seit 2015 eine Anpassung gefordert hatte. Während der neue Grenzwert einen großen Fortschritt in Richtung einer faireren Behandlung von Cannabis-Konsumenten darstellt, bleibt die Auslegung der Messwerte durch die Behörden weiterhin ein entscheidender Faktor. Insbesondere bei Personen, die regelmäßig konsumieren oder mehrfach auffällig geworden sind, bleibt die Wahrscheinlichkeit einer MPU hoch.

Professionelle Unterstützung bei der MPU wegen Cannabis

Die rechtliche Situation bei Cannabiskonsum, sei es zu medizinischen oder zu Freizeit-Zwecken, ist komplex und erfordert fundierte Kenntnisse. Sollten Sie mit Cannabis am Steuer kontrolliert worden sein oder eine MPU wegen Cannabis absolvieren müssen, ist professionelle Unterstützung unerlässlich.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Hilfe: von der Analyse der Messwerte über die rechtliche Beratung bis hin zur gezielten Vorbereitung auf die MPU. Mit unserer Expertise schützen Sie Ihre Rechte und maximieren Ihre Chancen auf eine erfolgreiche MPU sowie den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und sichern Sie sich kompetente Unterstützung in dieser oft belastenden Situation.

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