0221/297 654 6 - rufen Sie uns an!  Brüsseler Platz 5-7, 50674 Köln
Kanzlei Nattermann

Eilverfahren, Sofort-MPU

Sie sind hier: Die Kanzlei » Quick Links

Eilverfahren und Sofort-MPU: Was Sie wissen sollten

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde der Meinung ist, dass die Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis vorliegen – beispielsweise aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wiederholten Verstößen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften – erlässt sie eine Ordnungsverfügung in Form der „Entziehung der Fahrerlaubnis“. Dabei wird häufig die sogenannte „Sofortige Vollziehung“ angeordnet, die den Betroffenen unmittelbar in seinen Rechten einschränkt.

Normalerweise hat ein Bürger bei belastenden Verwaltungsakten das Recht, Widerspruch einzulegen. Dieser Widerspruch hätte eine aufschiebende Wirkung, sodass der Verwaltungsakt vorerst nicht vollzogen werden darf. Bei einer angeordneten sofortigen Vollziehung entfällt diese aufschiebende Wirkung jedoch. Der Betroffene hat stattdessen nur die Möglichkeit, einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu stellen. Ein solcher Antrag wird von den Verwaltungsgerichten in der Regel zügig bearbeitet, da es sich um akute Eingriffe in die Rechte des Betroffenen handelt.

Die Erfolgsaussichten eines Eilantrags hängen maßgeblich von der voraussichtlichen Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung ab. Nach gängiger Rechtsprechung, wie beispielsweise des OVG Münster vom 14.07.2015, rechtfertigt allein die Aussicht auf Rechtmäßigkeit einer solchen Verfügung die Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehung. Doch es gibt immer wieder Fälle, in denen die Fahrerlaubnisbehörde Fehler gemacht oder entscheidende Aspekte übersehen hat. In solchen Situationen kann ein Eilantrag erfolgreich sein, da die Verfügung offensichtlich rechtswidrig ist. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung durch einen erfahrenen Anwalt ist daher unerlässlich.

Auch wenn der Entzug der Fahrerlaubnis gravierende Auswirkungen auf das persönliche und berufliche Leben des Betroffenen haben kann, wie beispielsweise den Verlust der wirtschaftlichen Existenzgrundlage, wird das öffentliche Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs in solchen Fällen höher bewertet. Trotzdem lohnt es sich, rechtliche Schritte zu prüfen, da taktische Überlegungen – insbesondere im Hinblick auf eine anstehende MPU – eine wichtige Rolle spielen können.

Für Betroffene, die schnell handeln müssen, bietet die Kanzlei Nattermann umfassende Unterstützung. Insbesondere im Zusammenhang mit einer MPU gibt es Möglichkeiten, den Prozess zu beschleunigen. Eine Sofort-MPU kann eine Lösung sein, um ohne lange Abstinenzzeiten oder Verzögerungen eine MPU durchzuführen. Wir helfen Ihnen dabei, sofort einen Antrag zu stellen, die notwendige Vorbereitung durchzuführen und den MPU-Termin zu organisieren.

Ob es um die Einreichung eines Eilantrags, die rechtliche Prüfung Ihrer Situation oder die Planung einer Sofort-MPU geht – die Kanzlei Nattermann steht Ihnen mit Expertise und Erfahrung zur Seite. Lassen Sie sich zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und den Erfolgsaussichten eines Eilverfahrens beraten. Schnelligkeit und professionelle Unterstützung können in diesen Fällen entscheidend sein.

Nattermann-Logo_transparent_weiß

Rechtsanwaltskanzlei
Christoph Nattermann
Brüsseler Platz 5-7
D-50674 Köln

© Rechtsanwaltskanzlei Christoph Nattermann 2024 - Alle Rechte Vorbehalten
Webdesign von ONLINX Webdesign

 0221/297 654 6 - rufen Sie uns an!  Brüsseler Platz 5-7, 50674 Köln

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Einstellungen