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HONORARE – Ihre rechtssichere und transparente Vergütung

Die Vergütung unserer anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und individuellen Vereinbarungen. Grundlage für die Abrechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das klare Vorgaben für die Gebührenabrechnung bietet. Zusätzlich bieten wir Ihnen flexible Abrechnungsmodelle wie Stundensätze oder Pauschalvergütungen, um Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Transparenz und Verständlichkeit stehen dabei im Mittelpunkt – wir besprechen bereits zu Beginn unserer Tätigkeit die Honorierung und treffen eine klare Vereinbarung mit Ihnen.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – Gesetzliche Grundlage der Anwaltsvergütung

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Vergütung von Rechtsanwälten. Es kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn keine schriftliche Vergütungsvereinbarung zwischen Mandant und Anwalt geschlossen wurde.

Das RVG regelt folgende Aspekte:

  • Gerichtsverfahren: Nach §§ 13, 14 RVG erhalten Anwälte eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestvergütung für ihre Tätigkeit in gerichtlichen Verfahren. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Streitwert und den jeweiligen Gebührentatbeständen.

  • Außergerichtliche Beratung: Gemäß § 34 RVG ist für außergerichtliche Beratungsleistungen eine schriftliche Honorarvereinbarung notwendig, sofern eine höhere Vergütung als die gesetzliche vorgesehen ist. Fehlt diese, gelten die gesetzlichen Gebühren.

  • Kostenerstattung: In vielen Fällen, z. B. bei einem erfolgreichen Gerichtsverfahren, können gemäß §§ 91 ff. ZPO die Anwaltskosten von der Gegenseite erstattet werden.

Das RVG garantiert so eine faire und nachvollziehbare Abrechnung. Unsere Kanzlei legt Wert darauf, Sie umfassend über diese Grundlagen zu informieren, damit Sie stets die Kontrolle über Ihre Kosten behalten.

Stundensatz – Individuell und aufwandsgerecht

In bestimmten Fällen ist eine Abrechnung nach Stundensatz sinnvoll, insbesondere bei komplexen Beratungsleistungen oder langwierigen außergerichtlichen Verhandlungen. Diese Vergütungsart basiert auf der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit und wird gemäß § 612 BGB zwischen Mandant und Rechtsanwalt frei vereinbart.

  • Vorteile der Stundensatzvergütung: Sie zahlen nur für die tatsächlich erbrachten Leistungen, was bei unvorhersehbaren oder sehr spezifischen Fällen fair und transparent ist.

  • Typische Einsatzbereiche: Diese Abrechnungsart wird häufig bei individuellen Beratungen, Vertragsverhandlungen oder in Streitigkeiten mit unklarem Umfang angewendet.

Unsere Kanzlei orientiert sich an marktüblichen Stundensätzen, die vorab mit Ihnen schriftlich festgelegt werden. Dabei achten wir darauf, die zu erwartenden Aufwände realistisch einzuschätzen, um unvorhergesehene Kosten für Sie zu vermeiden. Dennoch bevorzugen viele Mandanten die Sicherheit einer Pauschalvergütung.

Honorarvereinbarung, die Pauschalvergütung – Maximale Transparenz für Mandanten

Die pauschale Vergütungsvereinbarung (§ 3a RVG) ist eine häufig genutzte Alternative zur Stundensatzvergütung. Sie bietet den Vorteil, dass die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit von Anfang an genau festgelegt sind. Dies schafft Sicherheit und Planungsklarheit.

  • Vorteile der Pauschalvergütung: Der Mandant kennt den Gesamtpreis und muss keine unerwarteten Kosten befürchten. Die Pauschale wird an den vereinbarten Tätigkeitsumfang und die Komplexität des Falles angepasst.

  • Anwendungsbereiche: Diese Vergütung eignet sich besonders für standardisierte Leistungen wie die Erstellung von Verträgen, rechtliche Erstberatungen oder die Vertretung in bestimmten Streitigkeiten.

Unsere Kanzlei legt großen Wert darauf, jede Pauschalvergütung schriftlich und transparent zu vereinbaren. Die genaue Tätigkeit des Anwalts wird detailliert festgelegt, ebenso wie das zu zahlende Honorar. Damit stellen wir sicher, dass keine Missverständnisse entstehen und Sie von Anfang an Klarheit haben.

Warum Transparenz und Rechtsgrundlagen wichtig sind

Die Wahl des richtigen Vergütungsmodells hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Unsere Kanzlei legt großen Wert darauf, Ihnen die möglichen Optionen detailliert zu erklären, damit Sie die für Sie passende Lösung wählen können. Ob Abrechnung nach RVG, Stundensatz oder Pauschalvergütung – unsere Honorare basieren stets auf den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (§ 3a RVG, §§ 612 ff. BGB) und werden schriftlich vereinbart. So stellen wir sicher, dass unsere Abrechnung für Sie nachvollziehbar, transparent und rechtssicher ist.

Setzen Sie auf Klarheit und Fairness – sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam die beste Lösung für Ihr Anliegen finden!

Ihr Anliegen ist unser Fokus – Jetzt Kontakt aufnehmen!

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