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Kanzlei Nattermann

Strafverteidigung BtmG Verstöße, Trunkenheit u.a.

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Strafverteidigung bei Verstößen gegen das BtMG, Trunkenheit und andere Delikte – Ihr Recht kompetent vertreten

Eine effektive Strafverteidigung von Beginn an ist entscheidend für den erfolgreichen Ausgang eines Strafverfahrens. Mit unserer langjährigen Erfahrung setzen wir alles daran, die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten. Leider wenden sich viele Betroffene erst spät an uns – oft, nachdem bereits unbedachte Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft gemacht wurden. Diese Aussagen können später schwerwiegende Folgen haben und die Verteidigung unnötig erschweren, insbesondere wenn bereits eine Ladung zu einem Hauptverhandlungstermin zugestellt wurde.

Schweigerecht und Akteneinsicht – Ihre Rechte als Beschuldigter

Nach § 136 StPO (Strafprozessordnung) steht jedem Beschuldigten das Recht zu, die Aussage zu verweigern. Dies ist eines der wichtigsten Schutzrechte im Strafverfahren. Wir raten dringend dazu, keinerlei Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft zu machen, bevor über einen Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte genommen wurde. Eine fundierte Verteidigungsstrategie kann nur auf Basis der vollständigen Kenntnis der Ermittlungsergebnisse entwickelt werden. Unüberlegte oder vorschnelle Aussagen sind später kaum mehr zu korrigieren und können die Situation erheblich verschlechtern. Auch wenn Sie glauben, nichts zu verbergen zu haben, sollten Sie Ihr Schweigerecht unbedingt wahren.

Umfangreiche Verteidigung im Strafrecht

Wir bieten eine umfassende Vertretung in allen Phasen des Strafverfahrens – von der Anforderung der Ermittlungsakte über die Stellungnahme im Ermittlungsverfahren bis hin zur Verteidigung in der Hauptverhandlung. Dabei decken wir sämtliche strafrechtlichen Bereiche ab, die zu unserem Tätigkeitsfeld gehören.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG): Verstöße wie Besitz, Handel oder Anbau von Drogen.

  • Verkehrsstrafrecht: Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) und Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB).

  • Allgemeines Strafrecht: Nötigung (§ 240 StGB), Widerstand gegen die Staatsgewalt (§ 113 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und weitere Delikte.

Folgen einer Verkehrsstraftat – Mehr als nur ein Bußgeld

Auch scheinbar „kleinere“ Delikte im Straßenverkehr können schwerwiegende Konsequenzen haben. Neben Punkten im Fahreignungsregister (FAER) oder dem Entzug der Fahrerlaubnis droht häufig ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis. Ein solcher Eintrag kann erhebliche Auswirkungen auf berufliche und private Perspektiven haben. Deshalb ist schnelles Handeln entscheidend: Sobald Sie Kenntnis davon erlangen, dass gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie umgehend einen Anwalt kontaktieren. Jede unnötige Verzögerung kann die Verteidigung erschweren.

Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei

Unsere Verteidigung basiert auf einer gründlichen Analyse des Sachverhalts und einer strategischen Planung Ihrer Verteidigung. Wir beantragen Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte, prüfen die Beweislage und entwickeln eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie. Eine gut durchdachte, mit Ihnen abgestimmte Aussage ist oft der Schlüssel zu einem positiven Ausgang des Verfahrens.

Nutzen Sie unser Fachwissen, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte optimal zu schützen. Wir begleiten Sie durch alle Phasen des Verfahrens, von der ersten Akteneinsicht bis zur Vertretung vor Gericht. Kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig, damit wir Ihre Verteidigung effektiv gestalten können.

Wichtige Hinweise

  • Schweigen schützt Sie: Vermeiden Sie jegliche Aussagen ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte entwickeln wir gemeinsam die beste Verteidigungsstrategie.

  • Rechtsgrundlagen: Die relevanten Normen finden sich unter anderem in § 136 StPO (Recht auf Schweigen) und § 147 StPO (Akteneinsichtsrecht). Für spezifische Straftatbestände gelten u. a. das BtMG, das StGB und das StVG.

  • Schnelles Handeln zählt: Jede Verzögerung kann die Situation verschlimmern. Wir stehen Ihnen mit umfassender Expertise im Straf- und Verkehrsstrafrecht zur Seite.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement, um Ihre Rechte zu verteidigen. Ob Verstöße gegen das BtMG, Trunkenheit oder andere Delikte – wir sind Ihr kompetenter Partner für eine erfolgreiche Strafverteidigung.

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