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Verkehrsrecht

Unter Verkehrsrecht versteht man im Allgemeinen sämtliche mit dem Straßenverkehr zusammenhängende Umstände. Hierzu gehören Ermittlungsverfahren wegen strafrechtlich relevanter Verkehrsverstöße, Ordnungswidrigkeitenverfahren - auch Bußgeldverfahren genannt - und die Verkehrsunfallbearbeitung. Der letzgenannte Bereich betrifft die Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach einem Verkehrsunfall.

Die sogenannten Bußgeldverfahren und der Bußgeldkatalog sind vielen Verkehrsteilnehmern bekannt. Sie umfassen von Verstößen der Geschwindigkeitsüberschreitung, über die Abstandsunterschreitung, den Rotlichtverstoß eine Vielzahl von weiteren Tatbeständen. Sollten Sie einen Anhörungsbogen als Betroffener, eine Vorladung oder einen Bußgeldbescheid erhalten, so nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf. Dieses ist deshalb so wichtig, da in der Regel kurze Fristen eingehalten werden müssen.

Bei der Verkehrsunfallbearbeitung kann prinzipiell zwischen 2 Arten der Schadenregulierung unterschieden werden. Der fiktiven Abrechnung auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschalges oder nach den tatsächlich angefallenen und angemessenen Reparaturkosten. Bei der fiktiven Abrechnung bekommt der Geschädigte den Schaden ersetzt, ohne diesen reparieren lassen zu müssen. Kann hier keine Reparaturrechnung vorgelegt werden, ist der Schaden jedoch um die fiktive Mehrwertsteuer zu mindern.

Haben Sie den Verkehrsunfall nicht verschuldet, hat die gegnerische KfZ-Haftpflichtversicherung auch Ihre Rechtsanwaltskosten zu tragen, so dass weder Ihre Rechtsschutzversicherung, noch Sie selber mit Kosten belastet werden. Ob Sie als Geschädigter neben dem Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugschadens und der üblichen Auslagenpauschale auch noch weitere Ansprüche auf Nutzungsausfall, Erstattug von Mietwagenkosten, Gutachterkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld u.a. haben, prüfen wir gerrne für Sie.

Wichtig ist, dass Sie uns sofort nach dem Unfallereignis beauftragen, damit wir für Sie sofort die richtigen Schritte in die Wege leiten. Auch wenn Sie meinen, dass die Schuldfrage eindeutig ist, so raten wir Ihnen aus Erfahrung an immer einen Rechtsanwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen, damit Sie nicht später auf nicht geltend gemachten oder nicht regulierten Schadenpositionen sitzen bleiben.