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MPU wegen Cannabis

Im Bereich des Cannabis Konsums ist heute vieles in in  der Diskussion. Obwohl es kaum streitig ist, dass die Wirkung eines Joints wesentlich kurzlebiger ist als die eines Alkoholrausches, hat der rauchende Konsument bei einer Kontrolle das Problem, dass außer dem unmittelbaren THC-Wert auch noch Werte für deutlich langlebigere Abbauprodukte ermittelt werden. Daraus werden dann gerne entsprechende Schlüsse gezogen und regelmäßige Konsumenten enttarnt. Hinzu kommt noch, dass der in der Rechtssprechung gebräuchliche Wert für THC, unter dem keinerlei Wirkung mehr vermutet wird, sehr niedrieg angesetzt ist. Wer also Cannabis konsumiert und kein Risiko für den Führerschein eingehen möchte, sollte wirklich lange das Auto nicht anrühren.

Schon Ende 2015 hat die sogenannte Grenzwertkommission für das Trennungsvermögen zwischen Cannabiskonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr einen neuen Wert angegeben. Bisher galt 1 ng/ml THC als Grenze, ab der ein Trennungsvermögen nicht mehr gegeben sein soll. Die Kommission schlug nun einen Wert von 3 ng/ml THC vor. Dieser Vorschlag hat keine bindende Wirkung für die Fahrerlaubnisbehörden und die Gerichte. Sicher wird dieser fundierte Vorschlag aber die Gerichte beschäftigen, damit endlich für mehr Gerechtigkeit im Vergleich zu den relevanten Blutalkoholwerten geschaffen wird. Denn wer bisher schon bei 1 ng/ml THC und gelegentlichem Konsum die Fahrerlaubnis verlor, bei dem besteht jetzt zumindest eine höhere Chance, in einem Klageverfahren gegen die Fahrerlaubnisbehörde zu siegen. Die Kombination der erhobenen Messwerte spielt eine große Rolle bei der Einordnung des Konsumverhaltens. Der THC-Wert wird vor allem vom aktuellen Konsum bestimmt. Ein merklicher Wert hier gilt entweder als Indiz für weniger als einen Tag zurück liegenden Konsum oder für sehr häufigen Konsum. Der wird noch mehr im THC-COOH-Wert sichtbar, der selbst bei mehreren Tagen Enthaltsamkeit beim Dauerkonsument noch deutlich erhöht bleibt. Wo finden Sie sich am ehesten wieder:

  • Probierkonsum
  • Experimentierkonsum
  • Gelegentlicher Konsum
  • Regelmäßiger Konsum
  • Dauerkonsum bis Abhängigkeit

Wichtig ist, dass Sie bei einer Kontrolle oder Vernehmung nicht Dinge erzählen, die von Ihren Messwerten einfach nichtsein können. Wenn Sie mit Cannabis am Steuer erwischt wurden, setzen Sie sich sofort mit uns in Verbindung.