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09/08/2023 | Achtung: MPU ab 1,1 Promille

MPU ab 1,1 Promille
 
Die Rechtsprechung verschiedener Verwaltungsgerichte wurde nun nach mehreren Jahren angepasst. Die Fahrerlaubnisbehörden in Bundesrepublik Deutschland ordnen je nach Bundesland nun ab 1,1 Promille eine MPU an.
 
Die Fahrerlaubnisbehörde Berlin und in Baden-Württemberg und einige andere Führerscheinstellen verfolgen seit längeren eine strengere Umsetzung.
 
Seit der präjudiziellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. Juni 1990 geht die Rechtsprechung in Deutschland von der Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille (für alle Führer von Kraftfahrzeugen) aus.
 
Das Fehlen von Ausfallerscheinungen belegt zweifelsfrei ein abnormales Trinkverhalten.
 
Ab 1,1 Promille liegt zusätzlich eine Straftat vor.
 
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