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Gibt es Regeln für die MPU?

Damit nicht willkürliche Prüfungen durch die Gutachter erfolgen und damit die Einzelfallgerechtigkeit erhöht wird und auch eine MPU nach überprüfbaren und einheitlichen Grundsätzen durchgeführt wird (und eben kein Idiotentest ist), wurden für die Begutachtung im Rahmen der MPU verbindliche Leitfäden, die sog. Begutachtungsleitlinien und die sog. Beurteilungskriterien entwickelt. 

Ergänzt – also quasi als Auslegungshilfe – werden die Begutachtungsleitlinien durch einen Kommentar ( Schubert u.a. 3. Auflage, „Urteilsbildung in der Medizinisch-Psychologischen Eignungsdiagnostik – Beurteilungskriterien" ). Dieser Kommentar liefert vertiefende Ausführungen mit dem so wichtigen Praxisbezug und trägt so zur wissenschaftlich begründeten Begutachtung auf dem Gebiet der Kraftfahrereignung bei. Natürlich haben wir diese Literatur und kennen uns auf Grund unserer langjährigen Praxis damit bestens aus.

Die Beurteilungskriterien füllen die Begutachtungsleitlinien sozusagen aus und bilden die Grundlage für die tägliche Arbeit der Gutachter, die dann aus einer Vielzahl von Erfahrungssätzen und Befunden ableiten müssen, ob im konkreten MPU-Fall einer Begutachtung die Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen einer MPU erfüllt sind. 

Und genau das müssen wir als Kanzlei in der Vorbereitungsphase mit Ihnen herausarbeiten. 

Deshalb ist es so wichtig die Lebensgeschichte und Lebensumstände eines jeden Mandanten zu kennen und Ursachenforschung für Ihre Verstöße zu betreiben und zwar tiefgründig.

Auch Erkenntnisse in der Wissenschaft, vor allem auf dem Gebiet der Psychologie, der Toxikologie, in therapeutischen Fragestellungen und auch die Rechtsprechung können in den Beurteilungsgrundlagen berücksichtigt werden. Ihre Beachtung durch die amtliche anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung wie z.B. TÜV, DEKRA, PIMA und andere ist durch die Bundesanstalt für Straßenverkehr in den Anforderungen für Träger von diesen Begutachtungsstellen verbindlich festgelegt. Wenn Sie vielleicht einmal gehört haben, dass die Gutachter bei den Begutachtungsstellen willkürlich prüfen, so können wir Ihnen versichern, dass dieses nicht zutrifft. 

Das sind Gerüchte, die meist von Personen in die Welt gesetzt werden, die eine MPU nicht bestanden haben. Und davon gibt es eben viele, weil diese Personen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig vorbereitet wurden.