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HONORARE

Die Vergütung unserer Tätigkeit kann nach verschiedenen Aspekten erfolgen. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist hierbei die Grundlage und ermöglicht eine Abrechnung nach bestimmten gesetzlichen Vorschriften, Stundensätzen oder Pauschalen. Wichtig ist uns, dass die Abrechnung für unsere Mandanten direkt von Anfang an klar und eindeutig ist. Wir werden Sie daher schon zu Beginn unserer Tätigkeit auf das Thema der Rechtsanwaltsvergütung ansprechen und mit Ihnen eine Vereinbarung treffen.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Dieses Gesetz bildet die vom Gesetzgeber geschaffene Grundlage für die Abrechnung der Tätigkeit des Rechtsanwalts, wenn insbesondere bei der außergerichtlichen und beratenden Tätigkeit keine  schriftliche Vergütungsvereinbarung zwischen Mandant und Rechtsanwalt getroffen wird. Es legt in Gerichtsverfahren die Mindestvergütung fest und bestimmt ebenso die Gebührentatbestände, für die der Rechtsanwalt eine Vergütung erhält.

Stundensatz

Insbesondere bei Beratungen, außergerichtlichen Vertretungen, aber auch anderen Tätigkeiten ist das Rechtsanwaltshonorar zwischen Mandant und Rechtsanwalt frei vereinbar. Die Beratung und Vertretung wird dann zu einer aufwandsgerechten Zeitvergütung (i.d.R. Stundensatz) angeboten. Nach unseren langjährigen Erfahrungen bevorzugen die Mandanten wegen der nicht klaren Vorhersehbarkeit der Stundenzahlen jedoch eine Pauschalvergütung.

Pauschalvergütung

Eine pauschale Vergütungsvereinbarung bietet dem Mandanten den Vorteil, dass er von Anfang an weiß, was seine Interessenvertretung bei einem konkreten Auftrag an die Kanzlei kostet. Wir bevorzugen wegen der sofortigen Transparenz deshalb den Abschluss einer schriftlichen Rechtsanwaltsvergütungsvereinbarung. In dieser Vereinbarung werden zwischen dem Mandanten und der Kanzlei der genaue Tätikeitsumfang des Rechtsanwaltes und das dafür zu zahlende Honorar festgelegt.