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Eilverfahren, Sofort-MPU

Soweit nach Auffassung der Fahrerlaubnisbehörde die Voraussetzungen für einen Entzug der Fahrerlaubnis wegen Alkohol-, Drogenkonsums oder z.B. wegen wiederholter Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften vorliegt, so wird diese einen Verwaltungsakt (Ordnungsverfügung) in Gestalt der "Entziehung der Fahrerlaubnis" erlassen.

Gleichzeitig ordnet die Behörde die sog. "Sofortige Vollziehung" an. Grundsätzlich ist es nach dem Erlass von für den Bürger belastenden Verwaltungsakten (Eingriff in die Rechte des Bürgers) so, dass er einen Widerspruch einlegen kann, der dann eine "aufschiebende Wirkung" entfaltet, so dass die Behörde den Inhalt des Verwaltungsaktes nicht vollziehen bzw. vollstrecken darf. Dieser Widerspruch ist bei einer Anordnung der sofortigen Vollziehung gesetzlich aber nicht gegeben. Hier gibt es nur das Rechtsmittel eines Antrages auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtordnung (VwGO). Dieser Antrag wird auch Eilantrag genannt, der von den Verwaltungsgerichten i.d.R. auch schnell bearbeitet wird. In der Regel trägt allein die voraussichtliche Rechtmäßigkeit einer auf Verlust des Führerscheins gstützte Ordnungsverfügung die Aufrechterhaltung der Anordnung der sofortigen Vollziehung (vgl. OVG Münster v. 14.07.2015). Aber hier gibt es immer wieder Fallkonstellationen, in denen die Fahrerlaubnisbehörde Dinge übersehen hat, so dass die Ordnungsverfügung eben nicht voraussichtlich und auch offensichtlich rechtmäßig sondern rechtswidrig ist. Es kann sich also durchaus lohnen, einen solchen "Eilantrag" durch einen Rechtsanwalt bei Gericht nachvorgeriger Prüfung einzureichen. Zwar kann die Fahrerlaubnisentziehung die persönliche Lebensführung des Betroffenen gravierend beeinflussen, bis hin zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz. Der Betroffene muss diese Folgen jedoch angesichts des von fahrungeeigneten Verkehrsteilnehmern ausgehenden besonderen Risiken für die sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs hinnehmen (OVG Münster v. 14.07.2015). Lassen Sie sich bezüglich der Erfolgsaussichten eines Eilantrages von der Kanzlei Nattermann beraten.

Auch taktische Erwägungen im Hinblick auf eine geforderte MPU können hier eine Rolle spielen und lassen einen Eilantrag durchaus als sinnvoll erachten. Fragen Sie uns auch gerne nach weiteren Beschleunigungsmöglichkeiten für die MPU.

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