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Polizei- und Ordnungsrecht

Das Polizei- und Ordnungsrecht bezeichnet man als denjenigen Teil des Verwaltungsrechts, der die Materie der Gefahenabwehr betrifft. Abgewehrt sollen Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Unter diesen Begriff fallen einfach ausgedrückt alle Rechtsnormen (Gesetze, Rechtsverordnungen und andere Vorschriften), die wir einhalten müssen. Ist jemand im Begriff eine Rechtsnorm zu verletzen, besteht eine Gefahr oder sogar schon Störung (Verletzung) dieser Rechtsnorm. Eilt die Sache oder ist die Zuständigkeit für den fließenden Verkehr der Polizei gegeben, wird die Polizei tätig. Besteht also z.B. der Verdacht, dass jemand betrunken Auto fährt, so wird er von der Polizei angehalten und überprüft (das Gesetz sagt ja schließlich, dass man betrunken nicht ein KfZ im Straßenverkehr führen darf). Es besteht weiter die Gefahr, dass der Betrunkene in seinem Zustand einen Unfall verursacht. Deshalb wird ihm direkt von der Polizei die Weiterfaht untersagt. Die Polizei wird der Fahrerlaubnisbehörde von der Trunkenheitsfahrt (oder einer Fahrt unter Drogeneinfluss) eine Mitteilung machen. Und schon ist die Ordnungsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde) im Spiel. Sie hat das Mittel der Ordnungsverfügung (Entziehung der Fahrerlaubnis), wenn Sie die Auffassung vertritt, dass eine Person nicht (mehr) geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Vorher versendet die Fahrerlaubnisbehörde noch eine sog. Anhörung nach § 28 Abs. 1 VwVfG.

Speziell in diesem Bereich ist die Kanzlei Nattermann für Sie tätig. Wir prüfen:

1. Liegen die Voraussetzungen für den Erlass einer Entziehungsverfügung vor?

2. Hat die Behörde die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt?

3. Hat die Behörde Ihr Ermessen richtig ausgeübt?

4. Durfte die Behörde die sog. "Sofortige Vollziehung" anordnen?

Die Kanzlei kann für Sie also bereits in einem sehr frühen Stadium tätig werden und gegebenenfalls versuchen den Entzug der Fahrerlaubnis oder die Anordnung einer MPU zu verhindern.  Gelingt dieses nicht gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde, steht dann der prozessuale Weg vor das Verwaltungsgericht zur Verfügung

Zum Thema "Sofortige Vollziehung" lesen Sie bitte auch unter den QUICK LINKS "Eilverfahren, Sofort-MPU".