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Alkohol

Alkohol im Straßenverkehr ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Deshalb hat der Gesetzgeber klare Promillegrenzen eingeführt, die mit Bußgeld, Einträgen im Fahreignungsregister beim KBA in Flensburg, Fahrerlaubnisentzug oder sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Über 15 Mio. der Erwachsenen in Deutschland trinken regelmäßig Alkohol. Ein großer Teil davon trinkt oft einen "über den Durst" (gesundheitlich bedenklicher Konsum oder bereits Missbrauch). Über 2 Mio. gelten sogar als alkoholkrank.

Für Fahranfänger gilt in der zweijährigen Probezeit sowie für Personen bis 21 Jahre die Null-Promillegrenze. Der Gesetzgeber hat diese Regel eingeführt, weil gerade junge Menschen statistisch häufig in Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss verwickelt sind. 

Ab 0,3 Promille wird von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" ausgegangen. Bei auffälliger Fahrweise, beispielsweise Schlangenlinien oder der Verursachung eines Verkehrsunfalles kommt schon ab diesem Alkoholwert eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr in Betracht. Hier drohen Geld- oder Freiheitsstrafen und die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate. In Flensburg kommen 3 Punkte im Fahreignungsregister hinzu.

Werden Sie mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr am Steuer erwischt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird beim Erstverstoß mit einer Geldbuße von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten geahndet. Ab 1,1 Promille ist die sogenannte „absolute Fahruntüchtigkeit“ erreicht. Die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu verursachen, ist zehnmal höher als unter nüchternen Bedingungen. In jedem Fall erfolgt eine strafrechtliche Verfolgung, unabhängig davon, ob ein Fahrfehler oder gar ein Unfall vorliegt. Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, und der Führerschein kann für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren entzogen werden. In Flensburg werden drei Punkte registriert

Ab 1,6 Promille erfolgt zusätzlich zu den unter „1,1-Promillegrenze“ genannten Sanktionen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), da mit großer Wahrscheinlichkeit chronischer Alkoholmissbrauch vorliegt.

Erfahren Sie mehr zum Thema "MPU wegen Alkohol" unter unseren QUICK LINKS oder fragen Sie uns einfach.