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Strafrecht

Das Strafrecht ist in sehr vielen Fällen unmittelbar mit dem Entzug bzw. der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis verbunden. Effektive Verteidigung von Beginn an ist unsere langjährige Erfahrung. Sie ist die wichtigste Grundlage für den erfolgreichen Abschluss eines Strafverfahrens. Wir stellen immer wieder fest, dass Mandanten erst zu einem späteren Zeitpunkt zu uns kommen, wenn bereits eigene Angaben zur Straftat gemacht wurden und nun eine Ladung zu einem Hauptverhandlungstermin zugestellt worden ist. Alkohol am Steuer und Fahrerflucht gehören zu den häufigsten Straftaten im Straßenverkehr. 2015 wurden ca. 250.000 Verkehrssünder verurteilt. Über 80 % der Verurteilten sind Männer. Überproportional hoch ist hierbei der Anteil junger Verkehrsteilnehmer zwischen 21 und 26 Jahren. Wichtig ist neben der Tätigkeit als Straverteidiger bei einem bereits erfolgten oder drohenden Entzug der Fahrerlaubnis, dass speziell im Hinblick auf die Wiedererlangung des Führerscheins in diesem  frühen Stadium die strategisch richtigen Schritte in die Wege geleitet werden.

Vermeiden Sie jegliche Angaben gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bevor Sie über einen Rechtsanwalt Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte nehmen konnten. Eine durchdachte und mit Ihrem Anwalt abgestimmte Aussage ist Ihr wichtigster Joker. Dieses gilt auch, wenn man glaubt, nichts zu verbergen zu haben und meint, durch eine schnelle Ausssage die Vorwürfe entschärfen zu können. Letzteres gelingt nur in seltenen Fällen. In den meisten Fällen dagegen ist eine vorschnell getätigte Aussage später nicht mehr zu korrigieren. Wir bieten Ihnen eine umfassende Vertretung von der Anforderung der Ermittlungsakte, über die Abgabe einer Stellungnahme im Ermittlungsverfahen bis hin zur Verteidigung in der Hauptverhandlung. Dies gilt für alle Bereiche des Strafrechts die mit dem Tätigkeitsbereich der Kanzlei zu tun haben, wie z.B. Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrlässige Körperverletzung, Fahrlässige Tötung, Verkehrsunfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Urkundenfälschung und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Auch eine bloße Verkehrsstraftat kann nicht nur zu erheblichen Punkten in Flensburg und einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen, sondern auch einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis zur Folge haben. Verlieren Sie deshalb keine Zeit und kontaktieren uns möglichst sofort, nachdem Sie Kenntnis davon erlangt haben, dass gegen Sie ermittelt wird.

Zum Thema Strafverteidigung lesen Sie bitte auch unter den QUICK LINKS "Strafverteidigung BtMG Verstöße, Trunkenheit u.a."