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01/10/2016 | Verwaltungsgerichtshof Bayern, Beschluss vom 23. Mai 2016 - Mangelndes Trennungsvermögen eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten ab 1,0 ng/ml THC im Blutserum

Verwaltungsgerichtshof Bayern, Beschluss vom 23. Mai 2016 - Mangelndes Trennungsvermögen eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten ab 1,0 ng/ml THC im Blutserum. Auch unter Berücksichtigung der Empfehlung der Grenzwertkommission vom September 2015 kann weiterhin ab einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blutserum von fehlendem Trennungsvermögen zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs ausgegangen werden.

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