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24/09/2016 | Verkehrskontrolle: Atem-Alkoholtest oder Drogen-Schnelltest. Welche Pflichten haben Sie?

Verkehrskontrolle: Atem-Alkoholtest oder Drogen-Schnelltest. Welche Pflichten haben Sie? Eine immer wieder gestellte Frage, die an Aktualität nicht verliert. Wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei aufgefordert werden zu "pusten" oder einen Drogenschnelltest über sich ergehen zu lassen. Sind sie dazu verpflichtet? Antwort: Nein! Allerdings ist zu beachten, dass die Polizei Sie bei Verdacht einer Straftat, wie z.B. Trunkenheit im Verkehr oder Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz dann mit zur Wache nehmen wird. Dort wird dann in der Regel eine Blutabnahme veranlasst, bei Weigerung auch durch Anwendung von unmittelbarem Zwang. Das heisst Sie werden bei einer weiteren Weigerung ggfs. festgehalten und Ihnen wird mit "Gewalt" Blut abgenommen.

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