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22/07/2016 | Hypothese 3 ist auch bei 2,8 Promille möglich. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Hypothese 3 ist auch bei 2,8 Promille möglich. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Ein 20 jähriger junger Mann aus Bayern konnte in Hypothese 3 eingeordnet werden. Zur Erklärung:  Hypothese 1:  AlkoholabhängigkeitHypothese 2: Der Klient ist nicht dauerhaft in der Lage, mit Alkohol kontrolliert umzugehen. Hypothese 3: Alkoholgefährdung. Die Einordnung in Hypothese 3 hat zur Folge, dass der Mandant nicht eine Abstinenz nachweisen muss. Es kam hier auf den Einzelfall an. Ein junger übermütiger Mann, der sich noch nicht lange in der Missbrauchsphase befand. Allerdings bedarf es bei keinem Alkoholverzicht sondern einer erfolgreichen Erprobung von kontrolliertem Trinken eines möglichst langen Zeitraumes (6-12 Monate) um das sog. kontrollierte Trinken darzulegen. Hierzu gehören auch ständige Leberwertkontrollen, ein Trinktagebuch etc. 

 
 
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