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10/11/2016 | Cannabis und ADHS. Cannabis kann unter bestimmten Voraussetzungen rezeptiert werden.

Neben den Möglichkeiten des Genusses oder des Missbrauchs als Rauschdroge, der auch das Risiko einer Abhängigkeitserkrankung bergen kann, kann Cannabis in Ausnahmefällen mittlerweile auch in Deutschland für die Indikation ADHS sowie für zahlreiche Komorbiditäten(darunter zum Beispiel Depressionen) zu Behandlungszwecken rezeptiert werden. Eine Verschreibung ist aktuell jedoch nur off-label im Rahmen eines bereits aufgenommenen Therapieverfahrens möglich, nachdem sich alle für die Indikation zur Verfügung stehenden Medikamente für den Patienten als nicht wirksam genug oder unverträglich erwiesen haben. Dazu benötigen Patienten eine Ausnahmegenehmigung, welche beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt werden muss. Aufgrund der Notwendigkeit der zulassungsüberschreitenden Verordnung müssen zudem momentan sämtliche Kosten von den Patienten grds. selbst getragen werden.

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