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Welcher Arzt darf Medizinal Cannabis verschreiben?

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Christoph Nattermann Donnerstag, 9. November 2023 von Christoph Nattermann

Ärztliche Verordnung von Medizinalcannabis: Keine Facharztbindung, aber hohe Anforderungen

In Deutschland gibt es keinen Facharztvorbehalt für die Verordnung von medizinischem Cannabis. Das bedeutet, dass alle approbierten Ärztinnen und Ärzte, unabhängig von ihrer Fachrichtung, berechtigt sind, Medizinalcannabis zu verschreiben, sofern es medizinisch indiziert ist. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Patienten auch außerhalb hochspezialisierter Zentren Zugang zu einer Therapie mit Cannabis erhalten können. Besonders in der ambulanten Versorgung, beispielsweise bei Hausärzten, spielt diese Regelung eine zentrale Rolle, da Allgemeinmediziner oft die ersten Ansprechpartner für Patienten sind.

Voraussetzungen für die Verordnung

Die Verordnung von medizinischem Cannabis unterliegt jedoch strengen Voraussetzungen, die sowohl den behandelnden Arzt als auch den Patienten betreffen. Gemäß § 31 Abs. 6 SGB V kann Cannabis auf Rezept nur dann verschrieben werden, wenn:

→ Eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt.

→ Keine alternative Therapie verfügbar ist oder diese nachweislich weniger wirksam ist.

→ Eine Aussicht auf eine spürbare Verbesserung der Symptome oder des Krankheitsverlaufs besteht.

Zusätzlich muss der behandelnde Arzt den Einsatz von Medizinalcannabis sorgfältig prüfen und dokumentieren. Dies umfasst eine gründliche Diagnostik, die alle relevanten medizinischen Parameter sowie mögliche Vorerkrankungen berücksichtigt. Eine oberflächliche Beurteilung ist nicht ausreichend, da Cannabis eine erhebliche Wirkung auf das zentrale Nervensystem hat und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten auftreten können.

 

Bedeutung der Diagnostik und Überwachung

Eine umfassende Diagnostik ist die Grundlage für die Therapieentscheidung. Dabei sollten alle potenziellen Ursachen der Beschwerden berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass der Einsatz von Cannabis wirklich indiziert ist. Dies kann die Durchführung von Bildgebungsverfahren, Labordiagnostik oder die Einholung weiterer Facharztmeinungen umfassen. Besonders bei chronischen Schmerzen, neurologischen Erkrankungen oder psychischen Störungen, die häufige Indikationen für Medizinalcannabis sind, ist eine differenzierte Diagnosestellung entscheidend.

Darüber hinaus ist die Therapie mit Medizinalcannabis keine einmalige Maßnahme, sondern erfordert eine dauerhafte ärztliche Kontrolle. Diese Kontrolltermine dienen nicht nur der Bewertung des Therapieerfolgs, sondern auch der Überprüfung möglicher Nebenwirkungen. Zu den häufig überwachten Parametern gehören:

→ Symptomverbesserung: Hat sich die Lebensqualität des Patienten verbessert?

→ Nebenwirkungen: Gibt es unerwünschte Wirkungen wie Müdigkeit, Schwindel oder kognitive Beeinträchtigungen?

→ Abhängigkeitspotenzial: Besteht die Gefahr einer psychischen oder physischen Abhängigkeit?

→ Dosisanpassung: Ist die verschriebene Menge noch angemessen oder sind Anpassungen erforderlich?

Diese ärztliche Überwachung ist essenziell, um sicherzustellen, dass der Patient verantwortungsvoll mit dem Medikament umgeht und die Therapie langfristig sicher und wirksam bleibt.

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