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Was ist gelegentlicher Cannabiskonsum? Grenzwert

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Mann, Der Tabak Im Zimmer Raucht
Christoph Nattermann Donnerstag, 5. Dezember 2019 von Christoph Nattermann

Was ist gelegentlicher Cannabiskonsum und wie wird dieser rechtlich bewertet?

Gelegentlicher Cannabiskonsum ist ein Begriff, der sowohl in der medizinischen als auch in der juristischen Praxis eine bedeutende Rolle spielt. Im Gegensatz zu einem einmaligen oder experimentellen Konsum beschreibt er eine wiederkehrende, aber nicht zwingend regelmäßige Nutzung von Cannabis. Die Abgrenzung zu regelmäßigem oder sogar problematischem Konsum ist dabei nicht immer eindeutig. Im rechtlichen Kontext hat diese Unterscheidung jedoch erhebliche Auswirkungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Beurteilung der Fahreignung.

Definition und Frequenz des Konsums

Gelegentlicher Konsum wird nicht ausschließlich durch die Häufigkeit der Einnahme definiert. Es kann sich auch um Konsum handeln, der in scheinbar geringer Frequenz stattfindet, wie beispielsweise einmal wöchentlich, oder sogar täglich, wenn die Häufigkeit moderat ist und keine offensichtlichen sozialen, beruflichen oder gesundheitlichen Probleme hervorruft. Entscheidend ist, dass der Konsum nicht die Merkmale von Abhängigkeit oder chronischem Gebrauch aufweist. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) definiert gelegentlichen Konsum als „einen Konsum, der weder als einmalig noch als regelmäßig mit starker Ausprägung anzusehen ist“.

Abgrenzung zu problematischem Konsum

Gelegentlicher Konsum umfasst jedoch auch Nutzer, deren Konsumverhalten problematisch eingestuft werden könnte, insbesondere wenn der Konsum negative Auswirkungen auf das Leben der Person hat. Dies kann sich in Form von Konflikten mit dem Gesetz, Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit oder Problemen im sozialen und beruflichen Umfeld äußern. In solchen Fällen kann gelegentlicher Konsum mit einer problematischen Konsummuster verbunden sein, was sowohl medizinisch als auch rechtlich relevant ist.

Rechtliche Bewertung und THC-Grenzwerte

Die rechtliche Bewertung gelegentlichen Konsums ist besonders im Zusammenhang mit der Fahreignung von Bedeutung. Nach § 14 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) kann gelegentlicher Konsum in Verbindung mit dem Führen eines Fahrzeugs als unvereinbar mit der Fahreignung angesehen werden, wenn kein ausreichendes Trennungsvermögen zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr nachgewiesen wird. Hierbei spielt der gemessene THC-Wert im Blutserum eine zentrale Rolle.

Die Grenzwertkommission hat in Deutschland einen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum für die Teilnahme am Straßenverkehr vorgeschlagen, der seit 2024 gesetzlich verankert ist. Dieser Wert soll eine klare Grenze ziehen zwischen aktiver Beeinträchtigung und nicht relevanten Restkonzentrationen. Personen, die über diesem Grenzwert liegen, gelten als nicht fahrtüchtig, unabhängig davon, ob sie sich subjektiv in der Lage fühlen, ein Fahrzeug zu führen.

Herausforderung durch Toleranzentwicklung

Bei Konsumenten, die regelmäßig oder in einem Maße konsumieren, dass sich eine Toleranzentwicklung einstellt, gestaltet sich die rechtliche Bewertung schwieriger. Die Grenzwertkommission hat bisher keine verbindlichen Wirkstoff-Konzentrationswerte für Personen mit erhöhtem THC-Toleranzniveau festgelegt. Dies führt dazu, dass Konsumenten, die über längere Zeit hinweg Cannabis nutzen und dadurch geringere psychoaktive Effekte verspüren, dennoch nach denselben Maßstäben wie Gelegenheitskonsumenten beurteilt werden. Dies birgt die Gefahr, dass die individuellen Auswirkungen des Konsums nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Im Rahmen einer MPU spielt die Unterscheidung zwischen gelegentlichem, regelmäßigem und problematischem Konsum eine zentrale Rolle. Die Gutachter bewerten nicht nur die gemessenen THC-Werte, sondern auch die persönliche Einsichtsfähigkeit und Verhaltensänderung der Betroffenen. Dabei wird analysiert, ob der Konsument in der Lage ist, zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme zu trennen, und ob eine kritische Reflexion des eigenen Verhaltens stattgefunden hat.

Fazit

Gelegentlicher Cannabiskonsum umfasst eine breite Spannweite von Konsummustern, die sich nicht allein durch die Frequenz oder Menge des Konsums definieren lassen. Die rechtliche Bewertung hängt maßgeblich vom Trennungsvermögen, den gemessenen THC-Werten und möglichen Anzeichen problematischen Verhaltens ab. Die Festlegung eines Grenzwerts von 3,5 ng/ml THC im Blutserum soll eine klare Grundlage für die Bewertung der Fahreignung schaffen, berücksichtigt jedoch nicht die Herausforderungen durch Toleranzentwicklungen. Eine fundierte rechtliche und medizinische Beratung ist für Betroffene entscheidend, um die eigene Situation angemessen einordnen und rechtliche Konsequenzen minimieren zu können.

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