Verjährung einer MPU
Verjährung einer MPU: Was Sie wissen sollten
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) kann für viele Betroffene eine erhebliche Belastung darstellen, sei es emotional, finanziell oder zeitlich. Die Frage, ob und wann eine MPU „verjährt“, ist daher für viele von großer Bedeutung. Doch die Verjährung ist ein komplexes Thema, das stark von den individuellen Umständen abhängt und rechtlich präzise betrachtet werden muss.
Wann beginnt die Verjährung der MPU?
Die Verjährung einer MPU bezieht sich nicht auf die eigentliche Anordnung der Untersuchung, sondern auf die Punkte im Fahreignungsregister (FAER) und die damit verbundene Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Der entscheidende Zeitraum beginnt mit dem Entzug der Fahrerlaubnis.
In der Regel erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis bei schwerwiegenden Verstößen, wie etwa Alkohol- oder Drogendelikten, oder wenn eine erhebliche Anzahl an Punkten im Fahreignungsregister erreicht wurde. Nach Entzug der Fahrerlaubnis kann eine Sperrfrist verhängt werden, die je nach Verstoß zwischen sechs Monaten und fünf Jahren beträgt (§ 69a StGB). Diese Sperrfrist legt fest, wann frühestens ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden kann.
Die Verjährungsfrist: 15 Jahre bis zur Tilgung
Grundsätzlich gilt, dass nach 15 Jahren die im Zusammenhang mit der MPU stehenden Einträge im Fahreignungsregister getilgt werden (§ 29 Abs. 1 StVG). Diese Tilgung bewirkt, dass die Fahrerlaubnisbehörde die früheren Verfehlungen nicht mehr berücksichtigen darf und auch keine MPU mehr anordnen kann. Wichtig ist jedoch, dass die Verjährungsfrist nicht einfach ab dem Zeitpunkt des Führerscheinentzugs läuft. Vielmehr beginnt die Frist erst, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Fahrerlaubnis wurde entzogen.
Die Sperrfrist ist abgelaufen.
Es wurde kein Antrag auf Wiedererteilung gestellt.
Wird innerhalb dieser 15 Jahre ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt, unterbricht dies die Verjährung und die Frist beginnt von neuem.
MPU-Verjährung und Abstinenznachweise
Selbst wenn eine MPU verjährt, kann dies nicht immer die beste Option sein. Während der 15 Jahre ohne Führerschein müssen Betroffene auf erhebliche Mobilität verzichten, was sowohl im beruflichen als auch im privaten Leben einschränkend sein kann. Zudem ist der Versuch, die Verjährung „auszusitzen“, keine Garantie für eine problemlose Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. In einigen Fällen können Abstinenznachweise oder andere Auflagen erforderlich sein, insbesondere wenn ein Antrag auf Wiedererteilung kurz vor Ablauf der 15 Jahre gestellt wird.
Abstinenznachweise müssen in einem klar definierten Zeitraum vorgelegt werden, wenn sie für eine MPU erforderlich sind. Je nach Verstoß kann dieser Zeitraum zwischen sechs Monaten und 12 Monaten betragen. Ohne diese Nachweise wird die Fahrerlaubnisbehörde keinen positiven Bescheid erteilen, auch wenn die Verjährung abgelaufen ist.
Beratung und Unterstützung durch die Kanzlei Nattermann
Die rechtliche Situation bei der Verjährung einer MPU ist komplex und erfordert eine gründliche Analyse Ihrer individuellen Umstände. Die Kanzlei Nattermann unterstützt Sie umfassend bei der Klärung Ihrer Optionen. Ob es darum geht, die Verjährungsfrist zu berechnen, einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vorzubereiten oder Abstinenznachweise zu organisieren – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Betroffene nicht alle relevanten Fristen und Voraussetzungen kennen. Eine frühzeitige und fundierte Beratung kann dabei helfen, Ihre Mobilität schneller wiederherzustellen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Lassen Sie sich von uns beraten, um Ihre Rechte zu sichern und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.
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