0221/297 654 6 - rufen Sie uns an!  Brüsseler Platz 5-7, 50674 Köln
RAK Nattermann

Kostenübernahme Medizinal Cannabis

Sie sind hier: Die Kanzlei » Aktuelles

Christoph Nattermann Mittwoch, 8. November 2023 von Christoph Nattermann

Kostenübernahme für Medizinal-Cannabis: Antragstellung und Verfahren

Die Kostenübernahme für eine Medizinal-Cannabis-Therapie durch die Krankenkasse ist ein oft komplexer und mehrstufiger Prozess, der einer sorgfältigen Vorbereitung bedarf. Seit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) im Jahr 2017 ist es möglich, Cannabis als verschreibungsfähiges Arzneimittel in Deutschland zu erhalten. Dennoch ist die Genehmigung durch die Krankenkasse nicht garantiert, und der Antrag muss in der Regel umfangreich begründet werden.

Antragstellung bei der Krankenkasse

Der Antrag für die Kostenübernahme einer Medizinal-Cannabis-Therapie wird direkt bei der eigenen gesetzlichen Krankenkasse gestellt. Viele Krankenkassen bieten hierfür spezielle Vordrucke an, die telefonisch oder online angefordert werden können. Diese Formulare erleichtern den Prozess und stellen sicher, dass alle erforderlichen Angaben enthalten sind.

Neben dem ausgefüllten Antrag müssen zusätzliche Dokumente eingereicht werden, darunter:

  • Eine ausführliche ärztliche Stellungnahme, die die medizinische Notwendigkeit der Therapie beschreibt,

  • Details zu bisher erfolgten Therapien und deren Ergebnisse,

  • Eine Prognose zur Wirksamkeit von Medizinal-Cannabis im konkreten Fall,

  • Falls erforderlich, zusätzliche ärztliche Berichte, die den Antrag unterstützen.

Rolle des Medizinischen Dienstes

Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse den Fall und leitet die Unterlagen an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weiter. Der MDK erstellt eine fachliche Einschätzung zur medizinischen Indikation und Wirksamkeit der Cannabis-Therapie im spezifischen Fall. Diese Einschätzung bildet die Grundlage für die Entscheidung der Krankenkasse.

Entscheidung und Widerspruchsverfahren

Erfahrungsgemäß lehnen viele Krankenkassen den Antrag zunächst in erster Instanz ab. Häufig wird argumentiert, dass die medizinische Notwendigkeit nicht ausreichend belegt sei oder alternative Behandlungen Vorrang haben. In solchen Fällen ist ein Widerspruch erforderlich. Dieser sollte gut begründet und durch weitere medizinische Stellungnahmen unterstützt werden. Ein Widerspruchsverfahren bietet die Möglichkeit, die Entscheidung durch zusätzliche Argumente und Belege zu revidieren.

Wird der Widerspruch erneut abgelehnt, bleibt als letzte Instanz die Möglichkeit, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Hier empfiehlt sich die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt, der die rechtlichen Rahmenbedingungen und die medizinische Begründung optimal darlegen kann.

Kosten und finanzielle Belastung

Die Kosten für eine Medizinal-Cannabis-Therapie können erheblich sein. Bei Krebspatienten wird beispielsweise oft eine Tagesdosis von bis zu 3 Gramm Cannabisblüten verordnet. Mit einem durchschnittlichen Preis von ca. 12 Euro pro Gramm ergibt dies monatliche Kosten von über 900 Euro. Ohne eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse stellt dies für viele Patienten eine erhebliche finanzielle Belastung dar.

Indikationen für eine Medizinal-Cannabis-Therapie

Die Verordnung von Medizinal-Cannabis erfolgt vor allem bei bestimmten Indikationen, bei denen eine positive Wirkung nachgewiesen ist.

Dazu zählen:

  • Chronische Schmerzen: Insbesondere bei schwer behandelbaren Schmerzsyndromen,

  • Spastizität: Bei Erkrankungen wie Multipler Sklerose oder Paraplegie,

  • Epilepsie: Zur Reduzierung der Anfallshäufigkeit,

  • Übelkeit und Erbrechen: Vor allem bei Chemotherapie-Patienten,

  • Appetitsteigerung: Bei Patienten mit HIV/AIDS zur Verbesserung der Lebensqualität

Darüber hinaus zeigen neuere Studien mögliche positive Effekte bei Erkrankungen wie:

  • Angststörungen: Zur Linderung von Symptomen,

  • Schlafstörungen: Verbesserung der Schlafqualität,

  • Tourette-Syndrom: Zur Reduktion von Tics,

  • ADHS: Als ergänzende Therapieform in Einzelfällen.

Nicht anerkannte Indikationen

Trotz der vielversprechenden Anwendungen gibt es Indikationen, bei denen Cannabis keine oder nur unzureichende Wirksamkeit gezeigt hat.

Dazu zählen:

  • Depressionen: Keine ausreichenden Belege für eine Verbesserung,

  • Psychosen: Risiko der Verschlechterung bestehender Symptome,

  • Demenz: Keine positiven Effekte auf den Verlauf,

  • Glaukom: Wirkung unzureichend im Vergleich zu Standardtherapien,

  • Darmerkrankungen: Keine belegte Wirksamkeit bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa.

Fazit: Vorbereitung ist entscheidend

Die Beantragung der Kostenübernahme für Medizinal-Cannabis erfordert eine gründliche Vorbereitung und detaillierte medizinische Begründung. Patienten sollten eng mit ihrem behandelnden Arzt zusammenarbeiten und gegebenenfalls professionelle Unterstützung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen, um den Erfolg des Antrags zu maximieren. Die Kostenintensität der Therapie unterstreicht die Bedeutung einer erfolgreichen Genehmigung durch die Krankenkasse.

Ihr Anliegen ist unser Fokus – Jetzt Kontakt aufnehmen!

Dieser Inhalt kann leider nicht angezeigt werden, da Sie der Speicherung der für die Darstellung notwendigen Cookies widersprochen haben. Besuchen Sie die Seite Datenschutzerklärung, um Ihre Cookie-Präferenzen anzupassen.

Diesen Cookie zulassen

Mehr News...

  • Christian Meusel Verkehrstherapeut Freitag, 31. Oktober 2025 von Christian Meusel Verkehrstherapeut

    Aktualisierte Rahmenbedingungen für die medizinisch-psychologische Untersuchung

    Neue Beurteilungskriterien für die MPU – wichtige Änderungen ab 2025/2026

  • Dirk Rudat Donnerstag, 30. Oktober 2025 von Dirk Rudat

    Frau Reusmann und Herr Meusel sind auf dem neusten Stand

    Fachliche Exzellenz durch kontinuierliche Fortbildung – Die Kanzlei Christoph Nattermann als Garant höchster Qualität in der MPU-Vorbereitung

  • Christoph Nattermann Mittwoch, 3. September 2025 von Christoph Nattermann

    Das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende - Vorsicht vor unseriösen Anbietern!

    VitaExit

  • Christoph Nattermann Freitag, 18. Juli 2025 von Christoph Nattermann

    Neue Anforderungen, Fallstricke und Strategien zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

    MPU 2025:

  • Christoph Nattermann Montag, 14. Juli 2025 von Christoph Nattermann

    Relevanz für Führerschein, MPU und Strafverfahren

    Änderungen im Verkehrsrecht 2025:

  • Dirk Rudat Mittwoch, 9. Juli 2025 von Dirk Rudat

    Disziplinarverfahren gegen Beamte – rechtliche Verteidigung und sachverständige Begleitung durch die Kanzlei Nattermann

    Ein differenzierter Überblick über Verfahrensarten, gesetzliche Grundlagen und Verteidigungsstrategien aus anwaltlicher und gutachterlicher Sicht

  • Dirk Rudat Samstag, 14. Juni 2025 von Dirk Rudat

    Berufung und Revision im Strafprozess

    Rechtsmittel nach einer Verurteilung: Unterschiede, Voraussetzungen und Chancen

  • Christoph Nattermann Mittwoch, 11. Juni 2025 von Christoph Nattermann

    Sperrzeitverkürzung bei Fahrerlaubnisentzug

    Rechtliche Möglichkeiten zur Abkürzung der Sperrfrist nach § 69a StGB

  • Christoph Nattermann Donnerstag, 19. Dezember 2024 von Christoph Nattermann

    Ihr Weg zur erfolgreichen MPU – Rechtliche Beratung und individuelle Vorbereitung durch die Kanzlei Christoph Nattermann

    MPU bestehen: Die besten Tipps für Ihre Vorbereitung

  • Christoph Nattermann Freitag, 13. Dezember 2024 von Christoph Nattermann

    Ihre MPU-Kanzlei in Köln – Kompetenz, Erfahrung und rechtliche Klarheit

    MPU 2024 Ein umfassender Leitfaden zu Neuerungen für unsere Mandanten und Partner

  • Christoph Nattermann Mittwoch, 22. Mai 2024 von Christoph Nattermann

    THC-Abbau und Fahrfähigkeit: Rechtliche und medizinische Aspekte

  • Christoph Nattermann Donnerstag, 9. November 2023 von Christoph Nattermann

    Ärztliche Verordnung von Medizinalcannabis: Keine Facharztbindung, aber hohe Anforderungen

Rechtsanwaltskanzlei
Christoph Nattermann
Brüsseler Platz 5-7
D-50674 Köln


VitaExit

Die Rechtsanwaltskanzlei Nattermann befasst sich intensiv mit dem Thema begleiteter Suizid oder Auch Freitodbegleitung genannt. Wir stellen unter dem Namen VitaExit auf einer separaten Webseite Informationen hierzu zur Verfügung.

Gewaltschutz geht uns alle an!

Gewalt begegnet uns bei unserer Arbeit jeden Tag. Häufig sind wir mit den schlimmen Erlebnissen von Opfern konfrontiert. Wir sagen Schluss damit und empfehlen Gewaltschutzkurse. Die Beste Adresse in unserem Bundesland ist die nachfolgende! AK Gewaltschutz, wobei AK für Angelo Klein steht!

© Rechtsanwaltskanzlei Christoph Nattermann 2024 - Alle Rechte Vorbehalten
Webdesign von ONLINX Webdesign

 0221/297 654 6 - rufen Sie uns an!  Brüsseler Platz 5-7, 50674 Köln

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Einstellungen