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Fahren unter Kokaineinfluss

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Christoph Nattermann Freitag, 17. März 2023 von Christoph Nattermann

Fahren unter Kokaineinfluss: Was Sie wissen müssen

Das Fahren unter dem Einfluss von Kokain stellt nicht nur eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit dar, sondern hat auch weitreichende rechtliche Konsequenzen. Kokain zählt zu den Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und wirkt sich unmittelbar auf die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit aus. Es führt zu gesteigerter Risikobereitschaft, erhöhter Aggressivität und einer erheblichen Beeinträchtigung der Wahrnehmung – Faktoren, die im Straßenverkehr fatale Folgen haben können.

Grenzwerte und ihre rechtliche Bedeutung

Gemäß der aktuellen Rechtslage in Deutschland gilt ein Grenzwert von 75 ng/ml Benzoylecgonin (BZE) im Blutserum als Nachweis für das Fahren unter Kokaineinfluss. Benzoylecgonin ist ein Abbauprodukt von Kokain, das im Körper verbleibt und als zuverlässiger Marker für den Konsum dient. Wird dieser Grenzwert erreicht oder überschritten, gehen die Behörden von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus, unabhängig davon, ob konkrete Ausfallerscheinungen vorliegen.

Wird dieser Wert nachgewiesen, hat dies in der Regel folgende Konsequenzen:

  • Entzug der Fahrerlaubnis: Gemäß § 3 StVG in Verbindung mit § 46 FeV ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, da davon ausgegangen wird, dass der Betroffene nicht geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.

  • Bußgeld und Punkte: Zusätzlich drohen ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, 2 Punkte im Fahreignungsregister (FAER) sowie ein Fahrverbot von mindestens einem Monat, auch bei erstmaligem Verstoß.

  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Nach Entzug der Fahrerlaubnis wird die Wiedererteilung in der Regel an eine bestandene MPU geknüpft. Dabei wird geprüft, ob der Konsument in der Lage ist, zukünftig abstinent zu bleiben und die Gefahren des Kokainkonsums zu erkennen.

Besonderheiten beim Kokainnachweis

Ein entscheidender Unterschied zu anderen Substanzen wie Alkohol oder Cannabis ist die schnelle Verstoffwechselung von Kokain im Körper. Der Wirkstoff selbst ist oft nur wenige Stunden im Blut nachweisbar. Das Abbauprodukt Benzoylecgonin hingegen kann noch bis zu 48 Stunden nach dem Konsum festgestellt werden. Daher kommt es häufig vor, dass Betroffene sich nicht mehr im akuten Rauschzustand befinden, der Nachweis jedoch aufgrund des Abbauprodukts erbracht wird.

Ihre Rechte und Möglichkeiten

Wenn Sie im Verdacht stehen, unter dem Einfluss von Kokain gefahren zu sein, oder bereits ein Verfahren wegen Fahrens unter Kokaineinfluss gegen Sie läuft, ist eine fundierte rechtliche Beratung unerlässlich. Es gibt viele Ansatzpunkte, um die Rechtmäßigkeit von Nachweisen oder behördlichen Entscheidungen zu überprüfen:

  • Probenentnahme: War die Blutentnahme rechtmäßig und wurde sie korrekt durchgeführt?

  • Grenzwertüberschreitung: Kann der Nachweis des Grenzwerts wissenschaftlich und rechtlich einwandfrei belegt werden?

  • Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen: Sind die verhängten Sanktionen im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung?

In vielen Fällen lohnt es sich, die genauen Umstände der Probenentnahme sowie die Messmethoden anzufechten, insbesondere wenn Zweifel an der Korrektheit der Ergebnisse bestehen.

Beratung und Unterstützung durch die Kanzlei Nattermann

Die Kanzlei Nattermann steht Ihnen mit umfassender Expertise im Verkehrsrecht zur Seite. Wir analysieren Ihren Fall detailliert, prüfen die Nachweisführung und beraten Sie zu den möglichen rechtlichen und medizinischen Konsequenzen. Dank unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie auch bei der Vorbereitung auf eine MPU oder andere behördliche Anforderungen.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich unter 0221-2976546, um Ihre Situation zu besprechen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

Ihr Anliegen ist unser Fokus – Jetzt Kontakt aufnehmen!

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