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Fahren ohne Fahrerlaubnis in 3 Fällen, kurze Sperrfrist - hier: Sperrfristverkürzung

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Christoph Nattermann Sonntag, 8. Januar 2023 von Christoph Nattermann

Fahren ohne Fahrerlaubnis und die Möglichkeit einer Sperrfristverkürzung: Ein Praxisfall

Unser Mandant, 39 Jahre alt, wurde dreimal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt und mit einer Geldstrafe von 1500 Euro belegt. Zusätzlich wurde eine Sperrfrist von acht Monaten verhängt, innerhalb derer er keinen neuen Führerschein beantragen darf. Diese verhältnismäßig kurze Sperrfrist wurde unter anderem deshalb angesetzt, weil sich der Mandant bereits in einer MPU-Vorbereitungsmaßnahme befindet. Um die Dauer der Sperrfrist weiter zu verkürzen, wurde ein Sperrfristverkürzungsantrag gestellt, der dem Mandanten ermöglicht, die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr vor Ablauf der ursprünglichen Sperrfrist nachzuweisen.

Die Bedeutung der Sperrfrist: Nutzen Sie die Zeit sinnvoll

Die Sperrfrist gemäß § 69a StGB dient dem Schutz der Allgemeinheit und soll sicherstellen, dass eine verurteilte Person erst dann wieder eine Fahrerlaubnis erhält, wenn sie ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen glaubhaft nachweisen kann. Während dieser Zeit hat die betroffene Person die Möglichkeit, Maßnahmen zur Wiedererlangung der Fahreignung zu ergreifen. Die Sperrfrist beginnt mit dem Tag der gerichtlichen Entscheidung und hindert die Fahrerlaubnisbehörde daran, vor Ablauf der Frist einen neuen Führerschein zu erteilen.

Es ist entscheidend, die Sperrfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Maßnahmen wie die Teilnahme an einer MPU-Vorbereitungsmaßnahme, Abstinenznachweise bei Alkohol- oder Drogenverstößen oder die Absolvierung eines Fahreignungsseminars können dazu beitragen, die Sperrfrist zu verkürzen. Dies spart wertvolle Zeit und ermöglicht es, schneller wieder am Straßenverkehr teilzunehmen.

Sperrfristverkürzung: Antrag und Gutachten

Eine Sperrfrist von beispielsweise 24 Monaten bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie tatsächlich zwei Jahre keinen Führerschein erhalten können. Gemäß § 69a Abs. 7 StGB kann die Sperrfrist durch einen Antrag auf Verkürzung reduziert werden, wenn glaubhaft nachgewiesen wird, dass die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr wiederhergestellt ist. Dies wird in der Regel durch ein sogenanntes Sperrfristverkürzungsgutachten untermauert.

Das Sperrfristverkürzungsgutachten wird von einer medizinisch-psychologischen Begutachtungsstelle erstellt. Es soll der Fahrerlaubnisbehörde oder dem Gericht aufzeigen, dass der Betroffene die notwendigen Schritte unternommen hat, um sein Verhalten zu ändern und die Sicherheit im Straßenverkehr nicht mehr zu gefährden. Dazu gehören:

  • Nachweise über die Teilnahme an einer MPU-Vorbereitung,

  • Abstinenznachweise bei Drogen- oder Alkoholdelikten,

  • Teilnahme an Verkehrstherapien oder Schulungsmaßnahmen.

Der Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist muss juristisch fundiert begründet werden. Hierzu ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt unterstützen zu lassen, der die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennt und die Erfolgsaussichten Ihres Antrags erhöht.

Praktischer Nutzen der Sperrfristverkürzung

Durch die erfolgreiche Verkürzung der Sperrfrist kann die Fahrerlaubnis unter Umständen deutlich früher wieder beantragt werden. Dies bedeutet nicht nur eine Erleichterung im Alltag und Berufsleben, sondern zeigt auch, dass der Betroffene bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und an einer positiven Veränderung seines Verhaltens zu arbeiten.

Im konkreten Fall unseres Mandanten hat die aktive Teilnahme an einer MPU-Vorbereitungsmaßnahme sowie die geplante Erstellung eines Sperrfristverkürzungsgutachtens die Erfolgsaussichten für eine frühzeitige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erheblich verbessert. Solche Maßnahmen senden ein starkes Signal an die Behörden und Gerichte, dass der Betroffene die Tat ernst nimmt und Maßnahmen zur Verbesserung seiner Fahreignung ergriffen hat.

Rechtliche Grundlagen der Sperrfrist

Die Sperrfrist ist in § 69a StGB geregelt. Sie soll sicherstellen, dass eine Person, die durch Verkehrsverstöße aufgefallen ist, erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit und nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen erneut eine Fahrerlaubnis erhält. Die Verkürzung der Sperrfrist ist jedoch unter den Voraussetzungen des § 69a Abs. 7 StGB möglich, wenn der Betroffene glaubhaft nachweisen kann, dass er nicht mehr als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist.

Hierbei ist es wichtig, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten und alle erforderlichen Nachweise rechtzeitig zu erbringen. Die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt ist hierbei von entscheidender Bedeutung, um die Erfolgsaussichten zu maximieren und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Fazit

Eine Sperrfrist bedeutet nicht, dass Sie während der gesamten Dauer Ihrer Fahrerlaubnis beraubt bleiben müssen. Mit einer klugen Strategie, rechtzeitig eingeleiteten Maßnahmen und der richtigen juristischen Unterstützung können Sie Ihre Sperrfrist erheblich verkürzen. Der Antrag auf Verkürzung sowie ein fundiertes Sperrfristverkürzungsgutachten sind zentrale Instrumente, um Ihre Fahreignung frühzeitig nachzuweisen und Ihre Mobilität schneller zurückzugewinnen. Vertrauen Sie auf die Expertise unserer Kanzlei, um Ihre Rechte bestmöglich zu vertreten und Ihren Führerschein schneller zurückzuerlangen.

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