Achtung: MPU ab 1,1 Promille
MPU ab 1,1 Promille: Aktuelle Rechtsprechung und ihre Auswirkungen
Die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) ab 1,1 Promille ist ein fester Bestandteil der deutschen Rechtslage. Diese Grenze wird durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gestützt, der in einer wegweisenden Entscheidung vom 28. Juni 1990 (Az.: 4 StR 297/90) festlegte, dass ab diesem Grenzwert ohne zusätzliche Ausfallerscheinungen von einer abnormen Alkoholtoleranz und einem problematischen Trinkverhalten auszugehen ist. Diese Entscheidung bildet die Grundlage für die heutige Praxis der Fahrerlaubnisbehörden, eine MPU bei Alkoholdelikten anzuordnen.
Ab 1,1 Promille: Straftat und MPU-Anordnung
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille liegt nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) eine Straftat vor, auch wenn keine typischen Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinienfahren oder Kontrollverluste beobachtet werden. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung gehen davon aus, dass ein Fahrer, der trotz eines derart hohen Alkoholwertes scheinbar normal agiert, eine erhöhte Alkoholtoleranz entwickelt hat. Diese Toleranz wird als Indiz für problematisches Trinkverhalten gewertet, was eine Überprüfung der Fahreignung durch eine MPU rechtfertigt.
Die MPU dient in diesem Zusammenhang nicht nur der Feststellung der Eignung zum Führen eines Fahrzeugs, sondern soll auch klären, ob der Betroffene seine Einsichtsfähigkeit und Verhaltensänderung glaubhaft nachweisen kann. Der Nachweis von Abstinenz, die Teilnahme an einer Verkehrstherapie oder die Auseinandersetzung mit dem eigenen Alkoholkonsum sind daher zentrale Elemente in der Vorbereitung auf die MPU.
Strengere Umsetzung in einigen Bundesländern
Obwohl die rechtliche Grundlage bundesweit einheitlich ist, setzen einige Fahrerlaubnisbehörden die Vorgaben strenger um als andere. Besonders in Berlin, Baden-Württemberg und weiteren Bundesländern wird die Anordnung einer MPU ab 1,1 Promille konsequenter umgesetzt. In diesen Regionen ist es gängige Praxis, bei Erreichen des Grenzwerts keine weiteren Ausfallerscheinungen abzuwarten, sondern direkt eine MPU einzufordern.
In anderen Bundesländern wird die Anordnung einer MPU bei 1,1 Promille teilweise erst dann ausgesprochen, wenn zusätzliche Auffälligkeiten, wie beispielsweise Wiederholungstaten oder sonstige verkehrsrechtliche Verstöße, hinzukommen. Diese Unterschiede verdeutlichen, wie wichtig es ist, den aktuellen Sachstand der Rechtsumsetzung im eigenen Bundesland zu kennen.
Konsequenzen für Betroffene
Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr im Straßenverkehr auffällig wird, muss nicht nur mit strafrechtlichen Konsequenzen, wie einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg oder einem Führerscheinentzug, rechnen. Vielmehr wird die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis in den meisten Fällen an die erfolgreiche Absolvierung einer MPU geknüpft.
Die MPU bei Alkoholdelikten zielt darauf ab, das Trinkverhalten des Betroffenen zu analysieren und zu bewerten, ob eine Alkoholkarenz dauerhaft eingehalten werden kann. Ein weiterer Fokus liegt auf der Fähigkeit, zukünftige Trennungsentscheidungen zwischen Alkoholkonsum und dem Führen eines Fahrzeugs sicher zu treffen. In diesem Zusammenhang wird häufig eine mindestens 6- bis 12-monatige Abstinenz gefordert, die durch regelmäßige Tests (z. B. Urin-Screenings oder Haaranalysen) belegt werden muss.
Unser Angebot: Beratung und Vorbereitung auf die MPU
Die Kanzlei Nattermann bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei allen Fragen rund um die MPU wegen Alkohol. Durch unser bundesweites Netzwerk und detaillierte Kenntnis der regionalen Praxis der Fahrerlaubnisbehörden können wir Sie gezielt informieren, welche Anforderungen in Ihrem Bundesland gelten. Wir helfen Ihnen, Ihre Führerscheinakte gemäß § 29 VwVfG einzusehen, und entwickeln auf dieser Grundlage eine individuelle Strategie für Ihre erfolgreiche MPU.
Mit unserer Hilfe erfahren Sie, welche Nachweise (z. B. Abstinenzprogramme, Therapien oder Gutachten) erforderlich sind, und wie Sie Ihre Chancen auf eine positive MPU-Beurteilung maximieren können. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser spezialisiertes Wissen, um Ihre Fahrerlaubnis schnellstmöglich zurückzuerlangen.
Fazit: Frühzeitig handeln und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen
Eine MPU ab 1,1 Promille ist eine ernstzunehmende Herausforderung, die ohne professionelle Unterstützung schwer zu bewältigen ist. Die gesetzlichen Grundlagen und die strikte Umsetzung der Behörden erfordern eine fundierte Vorbereitung und die richtige Strategie. Nutzen Sie unser Wissen und unsere Erfahrung, um Ihre Fahrerlaubnis zurückzugewinnen und dauerhaft im Straßenverkehr sicher unterwegs zu sein.
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