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Strafrecht

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Strafrecht

  • Erfolgreiche Verteidigung in Verkehrs-, Drogen- und schweren Straftaten

    Erfolgreiche Verteidigung in Verkehrs-, Drogen- und schweren Straftaten

    Die Kanzlei Nattermann verfügt über umfangreiche Expertise im Strafrecht. Wir vertreten unsere Mandanten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten, von Verkehrsstraftaten über Rauschgiftdelikte bis hin zu Verbrechenstatbeständen. Unsere Erfahrung und Fachkenntnis ermöglichen es uns, sowohl in komplexen Strafverfahren als auch bei schwerwiegenden Delikten wie z.B. Körperverletzung, Diebstahl oder Drogendelikten bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

    Unsere umfassende Verteidigung basiert auf gründlicher Analyse durch unsere Fallanalytiker, strategischem Vorgehen und langjähriger Prozesserfahrung. Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht setzen wir uns für die Rechte unserer Mandanten ein und bieten eine effiziente und durchsetzungsstarke Verteidigung.

Strafrecht, Strafverteidigung und das Betäubungsmittelgesetz – Ihre Rechte effektiv schützen

Das Strafrecht greift in zahlreichen Fällen direkt in die Frage ein, ob ein Betroffener seine Fahrerlaubnis behält oder diese verliert. Gerade im Bereich der Verkehrsstraftaten spielt die Fahrerlaubnis eine zentrale Rolle, da sie nicht nur für die Mobilität, sondern oft auch für die berufliche und private Existenz von essenzieller Bedeutung ist. Eine drohende Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Herausforderungen bei deren Wiedererlangung erfordern eine fundierte rechtliche Betreuung, die frühzeitig und gezielt ansetzt.

Eine frühzeitige und strategisch ausgerichtete Strafverteidigung ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Bereits im Ermittlungsverfahren werden entscheidende Weichen gestellt. Aussagen, die ohne anwaltliche Beratung getätigt werden, können die Verteidigung später erheblich erschweren. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass viele Mandanten erst dann rechtlichen Beistand suchen, wenn sie bereits Angaben zur Sache gemacht oder gar eine Ladung zu einer Hauptverhandlung erhalten haben. Zu diesem Zeitpunkt sind die Handlungsmöglichkeiten oft eingeschränkt, da einmal getätigte Aussagen kaum revidiert werden können. Derartige Fehler lassen sich durch eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Strafverteidiger vermeiden.

Verkehrsstraftaten – Häufige Delikte und Statistiken

Zu den häufigsten Straftaten im Straßenverkehr zählen Alkohol am Steuer und Fahrerflucht. Beide Delikte haben in der Regel nicht nur den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge, sondern ziehen auch erhebliche Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich. Nach aktuellen Statistiken werden jedes Jahr etwa 250.000 Verkehrsstraftäter verurteilt. Auffällig ist hierbei, dass über 80 % der Verurteilten Männer sind. Besonders betroffen sind junge Erwachsene im Alter von 21 bis 26 Jahren. Diese Altersgruppe stellt einen überproportional hohen Anteil an Verkehrsstraftätern dar, was auf eine Kombination aus Unerfahrenheit und riskantem Verhalten im Straßenverkehr zurückzuführen sein könnte.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen, wie Einträgen im polizeilichen Führungszeugnis, drohen auch erhebliche zivilrechtliche Folgen. Beispielsweise können Versicherungen Regressansprüche geltend machen, was die finanzielle Belastung zusätzlich erhöht.

Drohender Entzug der Fahrerlaubnis – Strategisches Vorgehen

Wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht oder bereits vollzogen wurde, ist schnelles und überlegtes Handeln unerlässlich. In dieser Phase können durch eine strategische Beratung und rechtliche Vertretung entscheidende Vorteile erzielt werden. Unsere Aufgabe als Strafverteidiger besteht darin, nicht nur das laufende Strafverfahren zu begleiten, sondern auch die Voraussetzungen für eine Wiedererlangung des Führerscheins zu schaffen.

Die frühzeitige Einleitung strategisch sinnvoller Maßnahmen umfasst unter anderem:

  • Die Akteneinsicht und genaue Prüfung der erhobenen Vorwürfe.

  • Die Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.

  • Die Vertretung vor Gericht, um das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.

Besonderes Augenmerk legen wir auf Fälle, in denen Verstöße im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen oder Fahrerflucht vorliegen. Diese Delikte sind besonders komplex und erfordern eine Verteidigung, die sowohl juristisches Fachwissen als auch taktisches Geschick vereint.

Aussageverweigerung – Ihr erstes Schutzinstrument

Vermeiden Sie jegliche Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor Ihr Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte hatte. Eine unüberlegte Aussage kann Ihre Situation verschlechtern und ist später oft nicht mehr korrigierbar. Selbst wenn Sie glauben, nichts zu verbergen zu haben, ist eine professionelle Abstimmung mit Ihrem Anwalt unverzichtbar. Wir unterstützen Sie umfassend – von der Akteneinsicht und der Stellungnahme im Ermittlungsverfahren bis zur Verteidigung in der Hauptverhandlung.

Wiedererlangung der Fahrerlaubnis – Langfristige Planung

Neben der Verteidigung im Strafverfahren sind wir darauf spezialisiert, Mandanten bei der Wiedererlangung ihrer Fahrerlaubnis zu unterstützen. Hierbei geht es nicht nur darum, das Strafverfahren bestmöglich abzuschließen, sondern auch die Voraussetzungen für eine positive MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) zu schaffen. Dies erfordert eine vorausschauende Planung, die sowohl rechtliche als auch verkehrspsychologische Aspekte berücksichtigt.

Unsere Expertise im Strafrecht und Betäubungsmittelgesetz

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung in sämtlichen Bereichen des Strafrechts und des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Mit fundierter Expertise und langjähriger Erfahrung vertreten wir Sie in einer Vielzahl strafrechtlicher Angelegenheiten – von vermeintlich kleineren Delikten bis hin zu schwerwiegenden Straftaten.

Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem folgende Straftatbestände:

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
    Alkohol am Steuer zählt zu den häufigsten Straftaten im Straßenverkehr. Bereits geringe Promillewerte können Fahrverbote, hohe Geldstrafen und den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.

  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
    Verkehrsunfälle mit Verletzungsfolgen gelten als fahrlässige Körperverletzung und können zu erheblichen Geld- oder Freiheitsstrafen führen.

  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
    Wenn ein Verkehrsunfall mit Todesfolge endet, werden hohe Anforderungen an die Verteidigung gestellt. Hier zählt jede rechtliche Maßnahme, um das Strafmaß zu reduzieren.

  • Unfallflucht (§ 142 StGB)
    Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort zieht strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen nach sich. Die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit einem Anwalt kann hier entscheidend sein.

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
    Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine schwere Straftat, die oft mit weiteren Verkehrsverstößen verknüpft ist und empfindliche Strafen nach sich zieht.

  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
    Gefährliche Manöver wie überhöhte Geschwindigkeit oder Überholen in unübersichtlichen Kurven stellen Straftaten dar und gefährden nicht nur den Täter, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

  • Nötigung (§ 240 StGB)
    Aggressives Verhalten im Straßenverkehr, wie dichtes Auffahren oder das Erzwingen eines Spurwechsels, ist strafbar und wird vor Gericht streng verfolgt.

  • Widerstand gegen die Staatsgewalt (§ 113 StGB)
    Konflikte mit Polizei oder anderen Amtsträgern können zu Vorwürfen des Widerstands führen. Hier ist eine Verteidigung gefragt, die auch die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung prüft.

  • Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
    Fälschungen von Dokumenten wie Fahrzeugpapieren oder Führerscheinen sind im Verkehrsumfeld häufig und ziehen erhebliche Strafen nach sich.

  • Tötungsdelikte (§§ 211, 212 StGB)
    Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Tötung, sei es im Verkehrsumfeld oder darüber hinaus, handelt es sich um besonders schwerwiegende Delikte, die eine hochspezialisierte Verteidigung erfordern.

  • Bedrohung (§ 241 StGB)
    Die Androhung von Gewalt oder anderen empfindlichen Übeln stellt eine ernstzunehmende Straftat dar, die strafrechtliche und gegebenenfalls auch zivilrechtliche Folgen haben kann.

  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
    Wir vertreten Mandanten bei sämtlichen Delikten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, insbesondere:
    Besitz von Drogen
    Handel mit Betäubungsmitteln
    Einfuhr von Drogen
    Herstellung oder Weitergabe von Substanzen
        Gerade im Bereich des BtMG können die Strafen von Geldstrafen bis hin zu hohen Freiheitsstrafen reichen, weshalb eine frühzeitige anwaltliche Vertretung unabdingbar ist.

Konsequenzen und die Bedeutung rechtzeitiger Verteidigung

Selbst vermeintlich geringfügige Straftaten, wie Verkehrsstraftaten oder Verstöße gegen das BtMG, können weitreichende Folgen haben:

  • Punkte in Flensburg

  • Verlust der Fahrerlaubnis

  • Eintrag ins Führungszeugnis

Die rechtlichen und persönlichen Konsequenzen können Ihre berufliche und private Zukunft erheblich beeinträchtigen. Insbesondere schwerwiegende Straftaten wie Tötungsdelikte, Bedrohung oder Betäubungsmittelhandel erfordern eine detaillierte und spezialisierte Verteidigung.

Ihre Verteidigung beginnt mit einem Anruf | Sofort handeln – Ihre Rechte schützen

Zögern Sie nicht, sobald Sie von Ermittlungen gegen sich erfahren. Je früher Sie uns kontaktieren, desto mehr Handlungsspielraum steht uns zur Verfügung, um Ihre Interessen zu verteidigen. Wir stehen Ihnen mit umfassender Expertise im Strafrecht und Betäubungsmittelgesetz zur Seite – für eine starke und effektive Verteidigung.


Kontaktieren Sie uns also möglichst frühzeitig, damit wir Ihre Rechte schützen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln können. Unsere Expertise in Strafrecht, Strafverteidigung und dem Betäubungsmittelgesetz steht Ihnen zur Verfügung – für einen starken Partner an Ihrer Seite.

Ihr Vorteil durch frühzeitige Beratung

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit uns ermöglicht es, Fehler zu vermeiden, die später nur schwer zu korrigieren sind. Wir unterstützen Sie in allen Phasen – von der ersten Anhörung bis hin zur Hauptverhandlung. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte umfassend zu schützen und die für Sie bestmögliche Lösung zu erreichen.

Zögern Sie nicht, uns direkt nach Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren zu kontaktieren. Gemeinsam erarbeiten wir eine Strategie, die Ihre Interessen wahrt und Ihnen die bestmögliche Chance gibt, Ihre Fahrerlaubnis zu behalten oder zurückzuerlangen.

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    Herzlich willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Nattermann in Köln. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Expertise in verschiedenen Rechtsgebieten, insbesondere im Verkehrsrecht, Führerscheinangelegenheiten, MPU-Begleitung und Strafrecht. Mit mehr als 10.000 erfolgreich begleiteten MPU-Verfahren und jahrzehntelanger Erfahrung im Straf- und Verkehrsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Ob es um den Erhalt Ihres Führerscheins, die Verteidigung in Strafverfahren oder die Abwehr hoheitlicher Eingriffe geht – wir bieten Ihnen individuelle, praxisnahe Lösungen und begleiten Sie durch jedes rechtliche Verfahren. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und langjährige Erfahrung!

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