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Die Rechtsanwaltskanzlei Christoph Nattermann wünscht Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr 2025. Vielen Dank für Ihr Vertrauen – wir freuen uns darauf, Sie auch im neuen Jahr wieder kompetent und engagiert zu unterstützen!

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Polizei und Ordnungsrecht

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Polizei- und Ordnungsrecht: Ihre Experten für die Prüfung hoheitlicher Maßnahmen

Das Polizei- und Ordnungsrecht ist ein zentraler Bestandteil des Verwaltungsrechts. Es regelt die Gefahrenabwehr und umfasst alle Rechtsnormen, die die öffentliche Sicherheit schützen sollen. Das bedeutet: Wenn eine Person im Begriff ist, eine gesetzliche Regelung zu verletzen oder dies bereits getan hat, treten Polizei oder Ordnungsbehörden ein, um Gefahren zu verhindern oder zu beseitigen. Ob dabei alle rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, ist nicht immer eindeutig – und genau hier setzt unsere hochspezialisierte Kanzlei an.

Überprüfung hoheitlicher Maßnahmen: Ihre Rechte im Fokus

Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, hoheitliche Maßnahmen umfassend und präzise zu prüfen. Dabei werden nicht nur die rechtlichen Grundlagen hinterfragt, sondern auch das gesamte Verhalten der Behörden analysiert. Mit Unterstützung von sachverständigen Gutachtern, darunter erfahrene ehemalige Polizeibeamte, untersuchen wir jede polizeiliche Maßnahme auf Rechtsmäßigkeit, Einsatztaktik und Einsatzverhalten. Ob Verkehrskontrollen, Platzverweise oder größere Einsatzlagen – wir überprüfen, ob die Polizei sich an die geltenden Rechtsnormen gehalten hat, darunter das Polizeigesetz und andere einschlägige Vorschriften.

Statistiken aus unserer Kanzleiarbeit zeigen, dass in 85 % der geprüften Fälle Fehler, unverhältnismäßige Maßnahmen oder überzogenes Vorgehen festgestellt werden können. Solche Verstöße haben oft schwerwiegende Konsequenzen für die Betroffenen. Mit unserer Expertise decken wir diese Fehler auf und setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und unverhältnismäßige Eingriffe abgewehrt werden. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, wenn es um die Prüfung hoheitlicher Maßnahmen geht!

Was fällt unter Polizei- und Ordnungsrecht? Eine detaillierte Betrachtung

Das Polizei- und Ordnungsrecht bildet einen zentralen Bestandteil des Verwaltungsrechts und befasst sich mit Maßnahmen, die der Gefahrenabwehr und der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. Diese Maßnahmen reichen von einfachen Verkehrsüberprüfungen bis hin zu tiefgreifenden Eingriffen in die Rechte von Bürgern. Nachfolgend wird eine detaillierte Übersicht der wichtigsten Aspekte und Maßnahmen gegeben:

  • 1. Kontrollen im Straßenverkehr durch die Polizei

    Anlassbezogene Verkehrskontrollen:

    Die Polizei führt Kontrollen durch, wenn konkrete Hinweise auf Verstöße vorliegen, z. B. bei Verdacht auf Trunkenheit oder Drogen am Steuer. Ziel ist es, Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer zu minimieren.

    Typische Maßnahmen sind:

    → Atemalkoholtests

    → Drogenschnelltests

    → Sicherstellung von Fahrzeugen oder Führerscheinen

    Routinekontrollen:

    Auch ohne konkreten Verdacht darf die Polizei Verkehrsteilnehmer kontrollieren, z. B. um Fahrzeugpapiere, Führerschein oder den technischen Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen. Diese Kontrollen müssen jedoch verhältnismäßig sein.

  • 2. Gefahrenabwehrmaßnahmen bei drohender Störung der öffentlichen Sicherheit

    Das Polizei- und Ordnungsrecht regelt Maßnahmen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden, bevor diese eintreten oder eskalieren.

    Dazu gehören:

    Platzverweise:

    Die Polizei kann Personen für einen bestimmten Zeitraum von einem Ort verweisen, wenn diese eine Gefahr darstellen oder die öffentliche Sicherheit gefährden. Beispiele:

    → Verhinderung von Ausschreitungen bei Demonstrationen

    → Unterbindung gewalttätiger Auseinandersetzungen

    Beschlagnahmungen und Sicherstellungen:

    Gegenstände oder Fahrzeuge können beschlagnahmt werden, wenn sie eine Gefahr darstellen. Ein häufiges Beispiel ist die Sicherstellung eines Fahrzeugs bei Verdacht auf Trunkenheitsfahrt.

    Ingewahrsamnahme:

    Personen können vorübergehend festgenommen werden, wenn sie eine unmittelbare Gefahr darstellen, z. B. bei aggressivem Verhalten oder Selbstgefährdung.

    Eingriffe in den Verkehr:

    Maßnahmen wie die Sperrung von Straßen oder Umleitungen, z. B. bei Unfällen oder Großveranstaltungen, fallen ebenfalls unter Gefahrenabwehr.

  • 3. Ordnungsverfügungen durch die Ordnungsbehörden

    Die Ordnungsbehörden haben das Ziel, durch Ordnungsverfügungen die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und Verstöße zu sanktionieren. Typische Maßnahmen umfassen:

    Entziehung der Fahrerlaubnis:

    Wenn eine Person aufgrund von Alkohol-, Drogen- oder Verkehrsstraftaten als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs gilt, kann die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein entziehen. Dies ist oft mit der Anordnung einer MPU verbunden.

    Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU):

    Die MPU wird eingesetzt, um die Fahreignung einer Person zu überprüfen, z. B. nach einer Trunkenheitsfahrt oder bei wiederholten Verkehrsverstößen. Hierbei wird untersucht, ob die betroffene Person dauerhaft geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.

    Bußgeldbescheide und andere Sanktionen:

    Ordnungsbehörden können Bußgelder verhängen, z. B. bei Verstößen gegen Lärmschutzvorschriften, Gewerbeauflagen oder Hygienevorschriften.

  • 4. Voraussetzungen und Anforderungen an hoheitliche Maßnahmen

    Alle oben genannten Maßnahmen müssen strengen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dies betrifft insbesondere:

    Rechtsgrundlage:

    Jede Maßnahme muss auf einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage basieren, z. B. dem Polizeigesetz, der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

    Verhältnismäßigkeit:

    Die Maßnahme darf nicht über das notwendige Maß hinausgehen. Eingriffe müssen angemessen und geeignet sein, um die Gefahr abzuwenden.

    Begründungspflicht:

    Behörden sind verpflichtet, ihre Entscheidungen ausführlich zu begründen, insbesondere wenn es um tiefgreifende Eingriffe wie die Entziehung der Fahrerlaubnis geht.

Spezialisierung auf die Überprüfung hoheitlicher Maßnahmen

Unsere Kanzlei ist hochgradig spezialisiert auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit hoheitlicher Maßnahmen. Ob Polizei oder Ordnungsbehörde – wir analysieren, ob alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden und ob die ergriffenen Maßnahmen verhältnismäßig waren. Unser besonderes Merkmal: Wir arbeiten mit ehemaligen Polizeibeamten, die als sachverständige Gutachter jeden Schritt der Behörden nachvollziehen und etwaige Fehler aufdecken.

Unsere Expertise:

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Entziehungsverfügungen:
    → Hat die Behörde die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt?
    → Wurde die aktuelle Rechtsprechung korrekt angewendet?

  • Kontrolle der Ermessensausübung:
    → Hat die Behörde das ihr zustehende Ermessen sachgerecht ausgeübt?
    → Wurde die Maßnahme verhältnismäßig umgesetzt?

  • Überprüfung der sofortigen Vollziehung:
    → Durfte die Behörde die Maßnahme unmittelbar umsetzen?
    → Wurden die Rechte des Betroffenen ausreichend gewahrt?

Polizei- und Ordnungsrecht in der Praxis: Trunkenheit im Verkehr

Ein typisches Beispiel im Polizei- und Ordnungsrecht ist der Verdacht auf Trunkenheit im Verkehr. Wird ein Fahrer von der Polizei angehalten, weil er möglicherweise unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, folgen oft weitreichende Maßnahmen:

  • Anhalten und Überprüfung: Die Polizei kontrolliert den Fahrer und stellt fest, ob eine Gefährdung vorliegt.

  • Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde: Die Polizei informiert die Behörde, die daraufhin ein Verfahren einleitet.

  • Ordnungsverfügung: Wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeugs hat, kann sie eine MPU anordnen oder die Fahrerlaubnis entziehen.

Hier prüfen wir bereits im frühen Stadium:

  • Ob die Anordnung einer MPU gerechtfertigt ist.

  • Ob der Entzug der Fahrerlaubnis rechtskonform ist.

  • Ob sich Maßnahmen der Behörde erfolgreich abwehren lassen.

Hochspezialisierte Expertise für Ihren Fall

In unserer Kanzlei profitieren Sie von der Zusammenarbeit mit hochqualifizierten Juristen und ehemaligen Polizeibeamten, die über umfassendes Wissen im Polizei- und Ordnungsrecht verfügen. Unsere Gutachter decken Verfahrensfehler und unverhältnismäßige Maßnahmen auf, die häufig in der Praxis vorkommen.

Warum uns wählen?

  • Fachliche Präzision: Unsere spezialisierten Mitarbeiter analysieren jeden Schritt der Behörden sorgfältig.

  • Sachverständige Unterstützung: Ehemalige Polizeibeamte mit jahrelanger Erfahrung prüfen Maßnahmen auf Fehler.

  • Individuelle Beratung: Wir entwickeln maßgeschneiderte Strategien, um Ihre Rechte zu schützen.

QUICK LINKS

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3. Polizei- und Ordnungsrecht

  • Ihre Verteidigung bei hoheitlichen Eingriffen

    Die Kanzlei Nattermann ist ebenfalls stark im Polizei- und Ordnungsrecht aufgestellt. Wir vertreten Mandanten, die von hoheitlichen Maßnahmen betroffen sind, wie Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder Platzverweisen. Unser Ziel ist es, unrechtmäßige Eingriffe abzuwehren und die Rechte unserer Mandanten zu schützen.

    In Fällen von polizeilichen Maßnahmen, die Ihr Recht auf Freiheit und Eigentum beeinträchtigen, stehen wir Ihnen mit rechtlicher Expertise zur Seite. Wir prüfen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und vertreten Sie sowohl gegenüber den Behörden als auch vor Gericht, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht verteidigen wir Sie effizient gegen behördliche Sanktionen und Bußgeldverfahren.

    Unsere fundierten Kenntnisse im Polizei- und Ordnungsrecht gewährleisten, dass Sie sich auch in komplexen und dringlichen Situationen auf eine schnelle und kompetente Rechtsvertretung verlassen können.

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