Az. 3 L 823/11.MZ – MPU-Anordnung nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 28. September 2011, Az. 3 L 823/11.MZ
MPU-Anordnung nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad
Sachverhalt: Ein Radfahrer wurde mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille angehalten. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete daraufhin eine MPU an.
Urteil: Das VG Mainz entschied, dass die Anordnung einer MPU nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad bei einer BAK von 1,6 Promille gerechtfertigt ist, da Zweifel an der Eignung zum Führen von Fahrzeugen bestehen.