Az. 3 K 802/14.NW – Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis bei Zweifeln an der Fahreignung
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 25. Februar 2015, Az. 3 K 802/14.NW
Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis bei Zweifeln an der Fahreignung
Sachverhalt: Ein Fahrer besaß eine tschechische EU-Fahrerlaubnis. Aufgrund wiederholter Verkehrsauffälligkeiten in Deutschland zweifelte die Behörde an seiner Fahreignung und entzog die Fahrerlaubnis.
Urteil: Das VG Neustadt entschied, dass Mitgliedstaaten nationale Vorschriften über die Entziehung einer Fahrerlaubnis bei wiederholten Verkehrsauffälligkeiten anwenden dürfen, auch wenn die Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat erworben wurde.