Az. 3 C 32.12 – Fahreignung bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 14. November 2013, Az. 3 C 32.12
Fahreignung bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol
Sachverhalt: Ein Fahrer wurde wegen des Konsums von Cannabis und Alkohol auffällig. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete eine MPU an.
Urteil: Das BVerwG entschied, dass bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol die Fahreignung in Frage steht und eine MPU gerechtfertigt ist.