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Az. 3 C 24.15 – Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt

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urteil
Christoph Nattermann Donnerstag, 7. November 2024 von Christoph Nattermann

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 6. April 2017, Az. 3 C 24.15

Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt

Sachverhalt: Ein Fahrer wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,28 Promille verurteilt, und ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Bei der Neuerteilung verlangte die Behörde ein MPU-Gutachten.

Urteil: Das BVerwG entschied, dass eine einmalige Trunkenheitsfahrt mit einer BAK unter 1,6 Promille ohne zusätzliche Anhaltspunkte für Alkoholmissbrauch nicht die Anforderung eines MPU-Gutachtens rechtfertigt.

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