Az. 3 C 24.15 – Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 6. April 2017, Az. 3 C 24.15
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt
Sachverhalt: Ein Fahrer wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,28 Promille verurteilt, und ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Bei der Neuerteilung verlangte die Behörde ein MPU-Gutachten.
Urteil: Das BVerwG entschied, dass eine einmalige Trunkenheitsfahrt mit einer BAK unter 1,6 Promille ohne zusätzliche Anhaltspunkte für Alkoholmissbrauch nicht die Anforderung eines MPU-Gutachtens rechtfertigt.