Az. 10 S 188/14 – MPU nach strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Juli 2015, Az. 10 S 188/14
MPU nach strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis
Sachverhalt: Nach einer Trunkenheitsfahrt wurde einem Fahrer strafgerichtlich die Fahrerlaubnis entzogen. Bei der Neuerteilung verlangte die Behörde ein MPU-Gutachten.
Urteil: Der VGH entschied, dass die Anordnung einer MPU auch nach strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt notwendig ist, wenn Rückschlüsse auf eine gravierende Alkoholproblematik vorliegen.