AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsberatungs- und Vertretungsleistungen, die durch die Rechtsanwaltskanzlei Christoph Nattermann, im Folgenden „Kanzlei“ genannt, gegenüber dem Mandanten erbracht werden.
(2) Abweichende Vereinbarungen oder individuelle Absprachen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Kanzlei.
(3) Geschäftsbedingungen des Mandanten finden keine Anwendung, es sei denn, die Kanzlei stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. (§ 305 Abs. 2 BGB)
§ 2 Zustandekommen des Mandatsverhältnisses
(1) Ein Mandatsverhältnis zwischen der Kanzlei und dem Mandanten kommt erst mit der Annahme des Mandats durch die Kanzlei zustande. (§ 675 BGB)
(2) Die Annahme erfolgt in der Regel durch schriftliche Bestätigung, kann jedoch in dringenden Fällen auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen. (§ 151 BGB)
(3) Die Kanzlei ist berechtigt, ein Mandat ohne Angabe von Gründen abzulehnen. (freie Berufsausübung gemäß Art. 12 GG)
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der von der Kanzlei zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Mandatsvertrag oder der schriftlichen Beauftragung durch den Mandanten. (Individualvereinbarung gemäß § 305b BGB)
(2) Die Kanzlei erbringt ihre Leistungen nach den Grundsätzen der anwaltlichen Sorgfaltspflicht, jedoch schuldet sie keinen bestimmten Erfolg. (§ 675 Abs. 1 BGB)
(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Kanzlei. (Individualvereinbarung gemäß § 305b BGB)
§ 4 Honorar und Ratenzahlung
(1) Die Vergütung der Kanzlei richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine abweichende Honorarvereinbarung schriftlich getroffen wurde. (§ 49b Abs. 1 BRAO i.V.m. RVG)
(2) Die Kanzlei ist berechtigt, für die erbrachten Leistungen angemessene Vorschüsse zu verlangen. (§ 9 RVG)
(3) Reisekosten, Auslagen und Gebühren für Drittleistungen, wie z.B. Gerichtskosten, sind vom Mandanten zu tragen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. (§ 670 BGB)
(4) Die Kanzlei bietet in Einzelfällen die Möglichkeit einer Ratenzahlung an. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht jedoch nicht. Die Entscheidung über eine Ratenzahlung erfolgt im Ermessen der Kanzlei und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(5) Sofern eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wird, finden die darin festgelegten Bestimmungen und Zahlungsmodalitäten Anwendung. Insbesondere gelten die Regelungen zu Fälligkeit, Verzug und Verzugszinsen aus der Ratenzahlungsvereinbarung. (Individualvereinbarung gemäß § 305b BGB)
§ 5 Fälligkeit der Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung fällig. (§ 10 RVG i.V.m. § 614 BGB)
(2) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. (Individualvereinbarung gemäß § 305b BGB)
(3) Bei Zahlungsverzug ist die Kanzlei berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB zu erheben. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.
(4) Die Kanzlei behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzugs nach § 4 Abs. 1 RVG und nach schriftlicher Ankündigung das Mandat niederzulegen. (§ 628 Abs. 1 BGB)
§ 6 Mitwirkungspflichten des Mandanten
(1) Der Mandant ist verpflichtet, die Kanzlei über alle relevanten Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren. (Sorgfaltspflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB)
(2) Der Mandant hat der Kanzlei alle zur Erbringung der anwaltlichen Leistung erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. (Sorgfaltspflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB)
(3) Kommt der Mandant seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist die Kanzlei berechtigt, das Mandatsverhältnis zu kündigen. (§ 627 Abs. 2 BGB)
§ 7 Haftung
(1) Die Haftung der Kanzlei für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird auf die Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung von 250.000 EUR gemäß § 51a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) beschränkt.
(2) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. (§ 309 Nr. 7 BGB)
(3) Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, ist ausgeschlossen. (höhere Gewalt, allgemeines Haftungsprinzip)
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Kanzlei ist zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Mandatsverhältnisses bekannt gewordenen Informationen verpflichtet. (§ 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA)
(2) Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass die Kanzlei personenbezogene Daten erhebt, speichert und verarbeitet, soweit dies für die Mandatsbearbeitung erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(3) Der Mandant hat das Recht, jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen und deren Löschung oder Berichtigung zu fordern. (Art. 15, 16, 17 DSGVO)
§ 9 Kündigung des Mandatsverhältnisses
(1) Das Mandatsverhältnis kann vom Mandanten jederzeit gekündigt werden. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen sind jedoch zu vergüten. (§ 627 BGB)
(2) Die Kanzlei kann das Mandat nur aus wichtigem Grund kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere der Zahlungsverzug des Mandanten oder ein schwerwiegendes Vertrauensverhältnis. (§ 628 Abs. 1 BGB)
(3) Nach Kündigung des Mandatsverhältnisses bleibt der Anspruch auf Zahlung der bis dahin entstandenen Gebühren unberührt. (§ 628 Abs. 2 BGB)
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. (Schriftformklausel gemäß § 305b BGB)
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. (Salvatorische Klausel gemäß § 306 BGB)
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Kanzlei. (Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 29 ZPO)