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MPU wegen Alkohol

Die von der Führerscheinstelle geforderte MPU nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Auto ist heute noch der häufigste Fall, wobei das Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln ( THC, Amphetamine,…….) stark zunimmt. Ist Ihre Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt mit 1,6 oder mehr Promille oder wegen wiederholten Fahrens unter Alkoholeinfluss entzogen, werden Sie Ihren Führerschein nach Ablauf der sogenannten „Sperrfrist“ nicht automatisch wieder erhalten. Ihre zuständige Führerscheinstelle wird die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis von einem positiven MPU-Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung abhängig machen.

In einer MPU muss der Gutachter klären, ob bei Ihnen zwischenzeitlich stabile Veränderungen in Ihrem Verhalten und Ihrer Einstellung zum Alkohol stattgefunden haben. Für Sie ist wichtig zu wissen, dass der Gutachter für die Führerscheinbehörde eine Prognose abgeben muss, ob Sie zukünftig erneut mit Alkohol im Straßenverkehr auffallen werden oder nicht. Deshalb werden Sie vor allem in dem verkehrspsychologischen Untersuchungsgespräch mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert, mit denen der Gutachter zu klären versucht,

  • ob Sie eine intensive selbstkritische Auseinandersetzung mit den persönlichen Ursachen für die Trunkenheitsfahrt durchgeführt haben,
  • zu welchen positiven Veränderungen es zwischenzeitlich in Ihren Einstellungen und Ihrem Trinkverhalten gekommen ist und
  • ob diese Veränderungen mittlerweile stabil und gefestigt sind.

Hierbei lassen sich die Gutachter keineswegs von subjektiven Gefühlen oder Eindrücken leiten, sondern halten sich an die …………………… ( Gutachten )…..

Sehr vielen Betroffenen gelingt es im ersten Anlauf nicht, hier zu überzeugen. Die Folge ist, dass der Gutachter dann von einem erhöhten Wiederholungsrisiko ausgeht und zu einem negativen Gutachten kommt. Ein Hauptgrund für das Scheitern in der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung sind erfahrungsgemäß nicht vorhandene Kenntnisse über Ablauf und Inhalt der Untersuchung. Wer nicht weiß, was ihn erwartet und was von ihm erwartet wird, gibt unzureichende Antworten, die zu einem Scheitern in der MPU führen.

Die Kanzlei Nattermann zeigt Ihnen, was Sie erwartet und wie Sie sich zu verhalten haben. Parallel organisieren wir für Sie auch Termine in akkreditierten medizinischen Laboren, um gegebenenfalls erforderliche Abstinenznachweise durch Haar- / Blut- oder Urinproben vorlegen zu können. Denn in bestimmten Fällen kann es nur dann zu einem positiven Gutachten kommen, wenn der Betroffenen auf Alkohol verzichtet. Dieser Verzicht muss aber zum Zeitpunkt der MPU schon ausreichend lange vorliegen (mindestens 6, manchmal 12 oder mehr Monate).

Verlieren Sie deshalb keine Zeit. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Je früher Sie zu uns kommen, desto früher wissen Sie welche Schritte einzuleiten sind, um sofort nach Ende der Sperrzeit – die übrigens auch durch uns mit einem „Sperrzeitverkürzungsantrag“ gemindert werden kann – den Führerschein wieder in den Händen zu halten.