Aktuelles
24/02/2021 | Was kostet eigentlich eine MPU - Begutachtung?
Alkoholauffällige (§ 13 Nummer 2 FeV) 653,36 Euro
Betäubungsmittel- und Medikamentenauffällige (§ 14 FeV) inkl. Drogenscreening 779,57 Euro
körperliche und geistige Beeinträchtigungen
(§ 11 Absatz 3 i.V. m. Absatz 2 FeV), ausgenommen neurologisch-psychiatrische Beeinträchtigungen 511,70 Euro
neurologisch-psychiatrische Beeinträchtigungen (§ 11 Absatz 3 i.V. m. Absatz 2 FeV) 531,93 Euro
Punkte / Tatauffällige (allgemein, § 11 Absatz 3 Nummer 4 und 5, Absatz 10 Nummer 2 FeV und § 2a Absatz 4 und 5 sowie § 4 Absatz 10 StVG) ohne Alkohol-, B-e täubungsmittel- und Medikamentenauffällige 591,70 Euro
Untersuchungen bei Mehrfachfragestellungen (§ 11 Absatz 6 FeV Für die Fragestellung mit dem höchsten Entgelt wird der volle Satz berechnet, alle weiteren Fragestellungen mit jeweils 1/2 des hierfür geltenden Entgelts.