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Aktuelles

 

24/02/2021 | Was kostet eigentlich eine MPU - Begutachtung?

Alkoholauffällige (§ 13 Nummer 2 FeV)   653,36 Euro

Betäubungsmittel- und Medikamentenauffällige (§ 14 FeV) inkl. Drogenscreening   779,57 Euro

körperliche und geistige Beeinträchtigungen
(§ 11 Absatz 3 i.V. m. Absatz 2 FeV),  ausgenommen neurologisch-psychiatrische Beeinträchtigungen    
511,70 Euro 

neurologisch-psychiatrische Beeinträchtigungen (§ 11 Absatz 3 i.V. m. Absatz 2 FeV)    531,93 Euro  

Punkte / Tatauffällige (allgemein, § 11 Absatz 3 Nummer 4 und 5, Absatz 10 Nummer 2 FeV und § 2a Absatz 4 und 5 sowie § 4 Absatz 10 StVG) ohne Alkohol-, B-e täubungsmittel- und Medikamentenauffällige  591,70 Euro 

Untersuchungen bei Mehrfachfragestellungen (§ 11 Absatz 6 FeV   Für die Fragestellung mit dem höchsten Entgelt wird der volle Satz berechnet, alle weiteren Fragestellungen mit jeweils 1/2 des hierfür geltenden Entgelts.

 

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