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08/11/2016 | Vorsicht vor Irrtümern nach Alkoholgenuss. Auch Werte unter 0,5 Promille können schlimme Folgen haben.

Vorsicht vor Irrtümern nach Alkoholgenuss. Auch Werte unter 0,5 Promille können schlimme Folgen haben. Wer sich mit einem Blutalkoholwert von unter 0,5 Promille ans Steuer setzt, macht sich grundsätzlich nicht strafbar. Wenn sich allerdings Anzeichen von Fahruntüchtigkeit bemerkbar machen, man beispielsweise Schlangenlinien fährt oder einen Unfall verursacht, kann es zu einer Bestrafung und einem Führerscheinentzug kommen.

Wer sich mit einem Blutalkoholwert von unter 0,5 Promille ans Steuer setzt, macht sich nicht grundsätzlich strafbar. Wenn sich allerdings Anzeichen von Fahruntüchtigkeit bemerkbar machen, man beispielsweise Schlangenlinien fährt oder wenn es zu einem Unfall kommt, wird die Alkoholfahrt mit sieben Punkten, Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Führerscheinentzug bestraft.

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