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29/09/2016 | VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Juli 2016 - Mangelndes Trennungsvermögen eines gelegentlichen Cannabis-Konsumenten ab 1,0 ng/ml THC im Blutserum

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Juli 2016 - Mangelndes Trennungsvermögen eines gelegentlichen Cannabis-Konsumenten ab 1,0 ng/ml THC im Blutserum. Die"Empfehlung der Grenzwertkommission" für die Konzentartion von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum zur Feststellung des Trennungsvermögens von Cannabiskonsum und Fahren" veranlasst nicht zu einer Änderung der Rechtsprechung.

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