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27/02/2017 | THC und seine Nachweisbarkeit: Langzeitnachweis vs. Kurzzeitwirkung Beim Konsum von Cannabis muss man zwischen Wirkungsdauer der Droge und der THC-Nachweisbarkeit unterscheiden. Der Rausch ist in der Regel nach zwei bis vier Stunden verflogen.

 

Die Schlüsselposition sowohl für die Wirkung als auch für die Nachweisbarkeit von Cannabis ist der Hauptwirkstoff Tetrahydrocannabinol, kurz THC. Im Körper entsteht dann durch den Stoffwechsel das unwirksame Abbauprodukt THC-Carbonsäure (THC-COOH).

Die Ursache dafür, dass THC eine ausgeprägte Nachweisbarkeit besitzt, liegt in der fettlöslichen Eigenschaft. THC lagert sich so an den Fettzellen an und wird im Körperfett gespeichert. Es löst sich nur schwer in wässrigen Flüssigkeiten wie dem Blut auf und wird daher nur allmählich ausgeschieden.

 

Um bei einem Verdacht auf Konsum von THC einen Nachweis zu erhalten, muss bei einer Analyse gezielt im Urin, Blut oder Schweiß nach dem Wirkstoff gesucht werden. Bei einer ärztlichen Routineuntersuchung wie einem Blutbild oder einem Urintest wird THC nicht automatisch mitbestimmt. Notwendig ist also ein gesonderter Drogentest.

Bei einem solchen Drogentest kann Cannabis im Blut in Form von aktivem THC zwölf bis 72 Stunden nachgewiesen werden. Betrachtet man THC-COOH besitzt Marihuana eine höhere Nachweisbarkeit im Blut. Sie reicht von maximal sieben Tagen bei einmaligem Konsum über eine Woche bei gelegentlicher Einnahme bis hin zu einem Monat bei regelmäßigem Konsum.

Das Abbauprodukt von THC ist im Urin ebenfalls nachweisbar. Hier erstreckt sich für Cannabis der Nachweis zwischen drei Tagen (Einmalkonsum) und zwölf Wochen (regelmäßige Cannabisaufnahme).

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