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05/09/2016 | Obergutachten weiter von Prof. Dr. Stephan. Az. III B 2-21-03/5.9 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW, Mitteilung vom 31.08.2016

Obergutachten weiter von Prof. Dr. Stephan. Az. III B 2-21-03/5.9 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW, Mitteilung vom 31.08.2016. Das Ministerium hat die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster informiert, dass von den Obergutachtern Herrn Prof. Dr. Stephan und Prof. Dr. Linker zunächst weiter bis zum 31.12.2017 Obergutachtenaufträge angenommen werden dürfen. Die Bezirksregierungen wurden angewiesen die nachgeordneten Behörden (also die Führerscheinstellen) unverzüglich zu informieren. Die Entscheidung ist zu begrüßen, erfüllt sie schliesslich das Erfordernis einer dringend notwendigen Überprüfungsinstanz.

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