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26/09/2016 | MPU Empfehlung schon ab 1,1 Promille. Anpassung der Indikation zur Überprüfung der Fahreignung bei Alkoholkonsum.

MPU Empfehlung schon ab 1,1 Promille. Anpassung der Indikation zur Überprüfung der Fahreignung bei Alkoholkonsum. Bei einer Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einen Verkehrsunfall zu verursachen um das 10-fache. Bei 1,6 Promille um das 40-fache. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat empfiehlt deshalb unter Abwägung u.a. dieser Risiken die Indikation für die Anordnung einer Fahreignungsbegutachtung nach Alkoholkonsum von derzeit 1,6 Promille BAK bzw. 0,8 mg/l Atemalkoholkonzentration auf 1,1 Promille bzw. 0,55 mg/l im § 13 S.1 Nr. 2 lit.c der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) anzupassen.

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