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28/05/2019 | Mit kontrolliertem Trinken erfolgreich durch die MPU! 3.13.1 der Begutachtungsleitlinien.

Mit kontrolliertem Trinken erfolgreich durch die MPU! 3.13.1 der Begutachtungsleitlinien. In den Begutachtungsleitlinien heißt es unter den Leitsätzen Alkohol / Missbrauch, dass man unter bestimmten Voraussetzungen mit einem sog. kontrollierten Trinken das Alkoholtrinkverhalten ausreichend ändern kann um die Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen wiederherzustellen. Hier gilt es klar definierte Regeln einzuhalten und auch ein Trintagebuch zu führen. Die Kanzlei Nattermann kann für Sie prüfen, ob ein solches kontrolliertes Trinkverhalten in Ihrem Fall in Frage kommt und wenn ja, Ihnen auch das entsprechende Wissen vermitteln.

 

 

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