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16/11/2016 | Grenzwert-Diskussion für THC-Wert geht weiter!

Grenzwert-Diskussion für THC-Wert geht weiter! Tasächlich besteht eine Kluft zwischen der juristischen und der wissneschaftlichen Seite. Juristisch nehmen die meisten Gerichte immer noch den Wert von 1,0 ng/mL als entscheidenden Messwert an. Kompliziert wird es durch die wirtschaftlichen Interessen und die Dämonisierung von THC. Wissenschaftlich ist der Wert im Verhältnis zu den Werten beim Blutalkohol zu niederig und sollte auf 3,0 ng/mL angehoben werden. Die Zukunft wird es zeigen. Auf die Diskussionen insbesondere in den USA wird verwiesen.

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