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22/08/2016 | Gerade in der Probezeit gilt es für Fahranfänger, besonders umsichtig zu fahren, um den Führerschein nicht zu verlieren.

Gerade in der Probezeit gilt es für Fahranfänger, besonders umsichtig zu fahren, um den Führerschein nicht zu verlieren. Es gilt hier ein absolutes Alkoholverbot am Steuer – die Promillegrenze ist für Fahrer unter 21 Jahre und Fahrer in der Probezeit bei 0,0 Promille. Diese 0,0 Promillegrenze gilt jedoch nur für Fahrten mit einem Kraftfahrzeug. Fahrradfahren mit Alkohol ist also gestattet, solange die Bestimmungen aus Verkehrsrecht und StVO eingehalten werden. Ab dem Grenzwert von 1,6 Promille liegt eine Straftat vor, aber bereits ab 0,3 Promille ist ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Ein dauerhaftes Fahrverbot bis zur Absolvierung der MPU kann dann verhängt werden.

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