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08/07/2016 | 3 ng/ml THC statt 1 ng/ml als neuer Grenzwert?

Schon Ende 2015 hat die sogenannte Grenzwertkommission für das Trennungsvermögen zwischen Cannabiskonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr einen neuen Wert angegeben. Bisher galt 1 ng/ml THC als Grenze, ab der ein Trennungsvermögen nicht mehr gegeben sein soll. Die Kommission schlug nun einen Wert von 3 ng/ml THC vor. Dieser Vorschlag hat keine bindende Wirkung für die Fahrerlaubnisbehörden und die Gerichte. Sicher wird dieser fundierte Vorschlag aber die Gerichte beschäftigen, damit endlich für mehr Gerechtigkeit im Vergleich zu den relevanten Blutalkoholwerten geschaffen wird. Denn wer bisher schon bei 1 ng/ml THC und gelegentlichem Konsum die Fahrerlaubnis verlor, bei dem besteht jetzt zumindest eine höhere Chance, in einem Klageverfahren gegen die Fahrerlaubnisbehörde zu siegen.

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